Die Dienst­gebäude des Bundes­ministeriums des Innern und für Heimat sowie der geplante Erweiterungs­bau

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Ministerium

Das Bundesinnenministerium verfügt über einen Dienstsitz in Bonn sowie zwei Liegen­schaften in Berlin (Moabiter Werder und Bundeshaus). Seit dem 12. Juli 1999 ist Berlin sein erster Dienstsitz.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat seinen Sitz in Berlin und Bonn und verfügt über eine weit verzweigte Behördenstruktur. Nach vierjähriger Bauzeit konnten die Berliner Beschäftigten Ende April 2015 in ein neues Dienstgebäude am Moabiter Werder umziehen. Es liegt inmitten des Regierungsviertels in unmittelbarer Nähe zum Kanzleramt. Auf rund 40.000 Quadratmetern Nutzfläche bietet es den etwa 1.360 Beschäftigten in rund 1.120 Büros Platz. Der Neubau wurde nach einem Wettbewerbsentwurf des Architektenbüros Thomas Müller, Ivan Reimann Gesellschaft von Architekten mbH realisiert.

Hinzu kommen etwa 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Dienstsitz Bonn, bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Brühl sowie in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik bei der Europäischen Union in Brüssel.

Der Neubau am Moabiter Werder

Das BMI ist als oberste Bundesbehörde zuständig für die Sicherheitsbehörden des Bundes und damit als beauftragte Nationale Sicherheitsbehörde verantwortlich für die innere Sicherheit Deutschlands.

Insbesondere seit den Anschlägen des 11. September 2001 genügte die damalige kostenintensive Unterbringung des BMI in drei Liegenschaften nicht mehr den erhöhten Sicherheitsanforderungen des BMI.

Im Ergebnis durchgeführter Wirtschaftlichkeits­untersuchungen wurde festgestellt, dass ein Neubau auf einem bundes­eigenen Grundstück die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Es wurde beschlossen, das Neubau­vorhaben durch die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben (BImA) als Grundstücks­eigentümerin, Bauherrin und künftige Vermieterin zu realisieren. Diese beauftragte das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der Bauplanung und Baudurchführung.

Planungsgrundlagen:

  • waren die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Haushaltsausschuss anerkannten Nutzeranforderungen
  • waren der siegreiche Wettbewerbsentwurfs des Architektenbüros Müller / Reimann
  • waren die vom Haushaltsausschuss zwingend vorgegebenen Rahmenbedingungen, u. a. Einhaltung des vom BMF haushaltsmäßig anerkannten Raumbedarfs, der genehmigten Kostenobergrenzen sowie eine Flächeneffizienz von 1,7 zu 1 des Verhältnisses Bruttogrundfläche zu Nutzfläche.

Unter Federführung des BBR wurden die notwendigen Bauunterlagen gemeinsam mit dem beauftragten Architektenbüro Müller / Reimann, den Fachplanern und dem Nutzer BMI erstellt.

Haushalt - Prüfung - Entscheidung

Gemäß den Beschlüssen des Haushaltsausschusses vom 9. Mai 2007 und vom 12. Dezember 2007 erfolgte anfänglich die Aufstellung der Planungsunterlage nur für Bauteil A. - das heißt den Berliner Teil des BMI. Aus Gründen der Kostenersparnis wurde jedoch in der 70. Sitzung des Haushaltsausschusses am 4. Juni 2008 die Entscheidung zur Fortführung der Bauplanungen mit gleichzeitiger Realisierung der Bauabschnitte A und B getroffen.

Die auf dieser Grundlage erstellte Planungsunterlage wurde dem Haushaltsausschuss am 9. April 2009 zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Der Haushaltsausschuss beschloss nach langer und intensiver Begleitung des Vorhabens in seiner 97. Sitzung am 22. April 2009, als wirtschaftlichste Lösung einen Neubau für das BMI vorzusehen.

Erweiterungs­bau des BMI

Fassadenansicht des Erweiterungsbaus Fassadenansicht des Erweiterungsbaus (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Müller Reimann Architekten

Im Genehmigungs­verfahren für den Neubau am Moabiter Werder wurden dem BMI keine Raumreserven für künftige Aufgaben­entwicklungen und damit einher­gehenden Personal­aufwuchs zugestanden.

Aufgrund der Vorgabe zur wirtschaftlichen Nutzung des zur Verfügung stehenden rund 36.000 m² großen bundeseigenen Grundstückes enthält der genehmigte und festgesetzte Bebauungsplan für das Grundstück auch einen Bauteil C.

Im Zuge der Genehmigungs­planung für den Neubau bestand zwischen allen Beteiligten (Haushaltsausschuss, Bundesrechnungshof, BMF, BImA, BMI) Einvernehmen, dass das Bauteil C bei Nachweis des Bedarfs realisiert werden soll.

Angesichts der erfolgten und weiterhin vorgesehenen Aufgaben­mehrungen sowie der damit einher­gehenden Stellen- und Personalzuwächse benötigt das BMI mehr Raumkapazitäten. Daher hat Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière im Dezember 2015 entschieden, die erforderlichen Verfahrensschritte zur Realisierung des Bauteils C einzuleiten.

In dem geplanten 13-geschossigen Hochhaus mit rund 7.200 m² Nutzfläche können bis zu 350 Arbeitsplätze und ein größeres, den Sicherheitsanforderungen entsprechendes Besucherzentrum untergebracht werden. Nach der am 25. Oktober 2017 erfolgten baufachlichen Genehmigung und der am 9. November 2017 erteilten haushaltsmäßigen Anerkennung der maßgeblichen Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau) wurde die Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) bis zum 24. Oktober 2018 erstellt, geprüft und gezeichnet. Mit der vorliegenden EW-Bau werden die haushaltsmäßig anerkannten Kosten sowie die von der OTI (Obersten Technischen Instanz) baufachlich genehmigte und festgesetzte Kostenobergrenze eingehalten, so dass ein weiteres Genehmigungsverfahren für die EW-Bau entbehrlich wurde. Die vorliegende Bauunterlage wurde bereits in Qualität einer Genehmigungsplanung für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren durch die Oberste Bauaufsicht des Landes Berlin erstellt.

Der Bauantrag wurde Ende November 2018 bei der Obersten Bauaufsicht eingereicht. Die Baugenehmigung wurde am 10.September 2019 erteilt. Die Ausführungsplanung ist weitestgehend fertiggestellt. Vergaben und Beauftragungen sind bereits weitgehend durchgeführt. 

Die Arbeiten am Erweiterungsbau haben im Februar 2020 mit der Errichtung der Baustelleneinrichtung und vorbereitenden Arbeiten zum Um- und Teilneubau der unterirdischen Regen-, Lösch- und Schmutzwasserzisterne begonnen (Kombinationsbauwerk). Die Arbeiten am Kombinationsbauwerk waren zum Jahresende 2020 abgeschlossen. Im März 2022 wurden die Arbeiten an der Gründung und an der Baugrube abgeschlossen und das Rohbauunternehmen hat seine Tätigkeit aufgenommen. Im November 2022 haben die Rohbauarbeiten das 3.OG erreicht und werden kontinuierlich fortgeführt. Die bauliche Fertigstellung des Erweiterungsbaus ist für das 1. Quartal 2024 vorgesehen. Nach einer Inbetriebnahme- und Testphase soll die Übergabe nach aktueller Angabe durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im August 2024 erfolgen.