Abteilungen und ihre Aufgaben

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Ministerium

An der Spitze steht die Ministerin, gefolgt von den Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretären und den beamteten Staatssekretärinnen und beamteten Staatssekretären. Organisationseinheiten im Ministerium sind die Abteilungen und Referate. In einer Abteilung werden Referate mit sachlich zusammengehörenden Aufgaben zusammengefasst.

Abteilung PK (Leitung, Planung und Kommunikation)

Die Abteilung PK ist für die Planung, Koordinierung und Kommunikation bei allen politischen Themen des Hauses zuständig. Sie betreut die Kabinett- und Parlamentangelegenheiten und ist verantwortlich für die Pressearbeit, einschließlich des Internet- und der Social Media-Auftritte des BMI. Des Weiteren obliegen der Abteilung PK die Positionierung des BMI zu Vorhaben anderer Ressorts, das Protokoll Inland, die Öffentlichkeitsarbeit sowie das Zentrale Veranstaltungsmanagement des BMI mit dem Besucherdienst. Bürgeranfragen zu innenpolitischen Themen werden von der Bürgerkommunikation beantwortet. 

Die Abteilung ist der Bundesinnenministerin Nancy Faeser direkt unterstellt.​

Abteilung Z (Zentralabteilung)

In der Zentralabteilung werden klassische Querschnittsaufgaben wie Haushalt, Personal, Justiziariat und die Organisation des Ministeriums sowie seines Geschäftsbereichs wahrgenommen. Die Servicebereiche Informations- und Kommunikationstechnik, Innerer Dienst sowie Sicherheit- und Haustechnik sorgen für die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Arbeit im Ministerium.

Abteilung ÖS (Öffentliche Sicherheit)

Die Abteilung gliedert sich in die Bereiche Rechts- und Grundsatzangelegenheiten sowie Terrorismusbekämpfung, Extremismus und organisierte Kriminalität. Neben der Fachaufsicht über das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz werden Konzepte zur Verbrechensbekämpfung, Prävention und Abwehr von Extremismus und Terrorismus entwickelt, sowie Gesetzentwürfe erarbeitet.

Abteilung B (Angelegenheiten der Bundes­polizei)

Zwei Polizisten auf Streife im Bahnhof Quelle: Bundespolizei

Der Abteilung obliegt die Steuerung und Koordination der Bundespolizei. Sie ist zuständig in grundsätzlichen Angelegenheiten des Einsatzes, der Verwaltung, des Haushalts und des Personals der rund 41.000 Beschäftigten der Bundespolizei. Zugleich berät sie die Ministerin in Angelegenheiten der Bundespolizei und ist damit an der Schnittstelle zwischen Politik und Administrative angesiedelt.

Abteilung M (Migration; Flüchtlinge; Rückkehr­politik)

Die Abteilung gestaltet federführend die Migrationspolitik der Bundesregierung.
Hier werden wesentliche Weichen im Aufenthalts-, Freizügigkeits- und Asylrecht auf europäischer und deutscher Ebene gestellt sowie Fragen der Rückkehr von ausreisepflichtigen Ausländern bearbeitet.

Abteilung KM (Krisenmanagement und Bevölkerungs­schutz)

Stadt unter Wasser Quelle: Gayk-Luftbildtechnik/Robert Gayk

Die Abteilung verantwortet die Bewältigung nationaler Katastrophen (z.B. Hochwasser). In der Zivilen Verteidigung und im Bevölkerungsschutz übt sie die Aufsicht über das Technische Hilfswerk (THW) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) aus. Sie verantwortet das Sprengstoff- und Waffenrecht und das Nationale Waffenregister. Das Lagezentrum des BMI mit einem 24/7 Informationsdauerdienst ist hier angebunden.

Abteilung V (Staatsrecht; Verfassungs­recht; Verwaltungs­recht)

Zu den Aufgaben der Abteilung V gehört insbesondere die Erstellung von oder Mitwirkung an verfassungs-, staats- und verwaltungsrechtlichen Gesetzentwürfen. Gleichzeitig werden dort alle Rechtsetzungsvorhaben der Bundesregierung oder einzelner Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und auf ihre Verwaltungsförmigkeit überprüft.

Abteilung D (Öffentlicher Dienst)

Die Abteilung gestaltet die rechtlichen Grundlagen der Dienst- und Arbeitsverhältnisse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes entscheidend mit. Die Regelungen betreffen zum Beispiel die Rechtsstellung, Besoldung und Versorgung der Beamten, die Gewährung von Beihilfen sowie das Tarifrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

Stab E (Internationale und EU-Angelegenheiten)

Der Stab E ist für die Konzeption, Gestaltung und Koordinierung der Europapolitik des BMI zuständig. Hierfür ist eine enge Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen sowie mit anderen Bundesministerien wichtig, um deutsche Interessen im EU-Rahmen und bilateral vertreten zu können.

Abteilung DG (Digitale Gesellschaft; Informations­technik) einschließlich BAköV (Bundesakademie für öffentliche Verwaltung)

Die Abteilung befasst sich mit den gesellschaftspolitischen Fragestellungen der Digitalisierung. Die Abteilung ist zudem Motor für die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, die möglichst leistungsstark, bürgernah, effizient und transparent den aktuellen Anforderungen entsprechen soll. Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ist ebenfalls Teil der Abteilung DG.

Die Bundesakademie trägt mit praxisnaher und gezielter Fortbildung und Qualifizierung dazu bei, das Leistungspotenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu erweitern. Sie fördert den Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung und unterstützt politische Vorhaben mit geeigneten Fortbildungsmaßnahmen.

Abteilung DV (Digitale Verwaltung; Steuerung OZG)

Die Abteilung wurde zum 01. Juni 2020 gegründet. In der neuen Abteilung DV werden die OZG-Aufgaben gebündelt und durch Themen der Verwaltungsorganisation und -modernisierung ergänzt. 

Abteilung CI (Cyber- und Informations­sicherheit)

Für die Cyber- und Informationssicherheit der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und des Staates entwickelt die Abteilung politische Strategien, begleitet technische Entwicklungen und macht Vorschläge zur Rechtssetzung. Im Rahmen der Fachaufsicht über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) und die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) sowie Teile von Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Bundeskriminalamt (BKA) werden Maßnahmen zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Behörden im Digitalen Raum entwickelt. Mit der Zuständigkeit für Netzinfrastrukturen und die Cyber-Sicherheit der IKT-Systeme der Bundesregierung obliegen der Abteilung auch zwei zentrale "Bausteine" für mehr Sicherheit der Regierungssysteme.

Abteilung H (Heimat, Zusammenhalt und Demokratie)

Bild eines Kunstwerks im Garten des BMI-Hauptgebäudes in Berlin, aus verschiedenen Säulen ergibt sich ein Bild einer Menschengruppe Quelle: BMI

Die Abteilung H ist verantwortlich für die Gestaltung der Heimatpolitik der Bundesregierung. Zu den Aufgaben der Abteilung gehört es, auf der Grundlage einer modernen Gesellschaftspolitik den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen städtischen und ländlichen Räumen im gesamten Bundesgebiet zu schaffen und politische Bildung, Extremismusprävention sowie die Abwehr von Desinformation zu forcieren. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf eine resiliente und damit wehrhafte Demokratie umfassen die Aufgaben die Gestaltung aller Fragen des Zusammenlebens von der Integration über die Daseinsvorsorge und den Demografischen Wandel bis zum ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement.

Abteilung SP (Sport)

Die Abteilung ist zuständig für die Sportpolitik, insbesondere die Spitzensportförderung. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der nationalen Sportpolitik, wie die internationalen und EU-Sportangelegenheiten, die Förderung des Leistungssports einschließlich des Leistungssports der Menschen mit Behinderung, die Dopingbekämpfung sowie die Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport.

Gewählte Vertretungen

Personalrat

Der Personalrat im Bundesministerium des Innern ist Repräsentant der Beschäftigten des BMI und der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und vertritt deren Interessen gegenüber der Dienststelle. Die Mitglieder des Personalrates werden alle vier Jahre durch die Beschäftigten gewählt. Die Aufgaben und Befugnisse des Personalrates sind im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) festgelegt.

Schwerbehinderten­vertretung

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Sie fördert die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Beschäftigter und vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen. Sie gehört nicht dem Personalrat an, sondern stellt eine eigenständige Institution dar.

Gleichstellungs­beauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte berät und überwacht die Dienststelle bei der Erreichung der Gleichstellungsziele im BMI nach dem Bundesgleichstellungsgesetz. Sie wirkt mit bei allen Maßnahmen der Verwaltung, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen, insbesondere in Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie berät und unterstützt Frauen bei ihrem beruflichen Fortkommen.

Entsprechend § 6 des Bundesgremienbesetzungsgesetzes wird hier die Aufstellung über die Aufsichts- und wesentlichen Gremien des Ministeriums sowie über die Anzahl der in diesen Gremien jeweils durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder veröffentlicht.

Jugend- und Auszubildenden­vertretung

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung im BMI vertritt die Interessen der Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sie kontrolliert die Einhaltung der Rechte und Pflichten zwischen der Dienststelle und den Auszubildenden bzw. jugendlichen Arbeitnehmern.