Extremismus
Linksextremist
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Gewalt wird dabei häufig als ein geeignetes Mittel zur Durchsetzung der eigenen Ziele gutgeheißen, propagiert oder sogar praktiziert. Extremistisch sind auch Bestrebungen, die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker.
Extremisten wenden sich damit unmittelbar oder mittelbar gegen die im Grundgesetz konkretisierten Grund- bzw. Menschenrechte wie insbesondere die
- freie Entfaltung der Persönlichkeit,
- Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit,
- Meinungs- und Pressefreiheit,
- Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,
- das Rechtsstaatsprinzip, beruhend u.a. auf der
- Gewaltenteilung,
- Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz,
- Unabhängigkeit der Gerichte,
weitere grundlegende Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie
- die Volkssouveränität, ausgeübt durch die parlamentarische Demokratie,
- die Verantwortlichkeit der Regierung,
- das Mehrparteienprinzip,
- das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Ausgehend von der Zielrichtung der Bestrebung sind diese den nachfolgenden Phänomenbereichen zu zuordnen:
- Rechtsextremismus einschließlich der Erscheinungsformen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
- Linksextremismus
- Ausländerextremismus
- Islamismus
Terminologisch ist zwischen dem Begriff "Extremismus" und dem Begriff "Radikalismus" zu unterscheiden, obwohl beide oft fälschlich synonym gebraucht werden. Radikal ist eine Bestrebung, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will, nicht jedoch den demokratischen Verfassungsstaat ganz oder teilweise zu beseitigen beabsichtigt.





