Öffentlicher Dienst und Verwaltung
In Deutschland nehmen Beamte, Richter und Soldaten sowie Tarifbeschäftigte öffentliche Aufgaben wahr. Hierbei wird die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamten übertragen, da sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Das Beschäftigungsverhältnis der Tarifbeschäftigten (ehemals Angestellte und Arbeiter) im öffentlichen Dienst beruht auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag.
Die moderne Bundesverwaltung beruht auf dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IT). So ist es auch die wichtigste Aufgabe der beim Bundesinnenministerium angesiedelten IT-Beauftragten der Bundesregierung, eine ressortübergreifende IT-Steuerung zu entwickeln. Eine moderne Bundesverwaltung ist ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Das Bundesministerium des Innern stellt für die Bundesverwaltung sichere und leistungsstarke Kommunikationsinfrastrukturen zur Verfügung. Zudem betreibt es eine Reihe innovativer Vorhaben in den Bereichen des Bürokratieabbaus und der geophysikalischen Infrastruktur.





