Korruptionsprävention und Sponsoring
Korruption ist ein weltweites Übel. Sie ist ein Fehlverhalten, das über die Jahr tausende in verschiedenen politischen Systemen mehr oder weniger stark aus geprägt in unterschiedlichen Erscheinungsformen zu verzeichnen ist. Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Demnach ist es eine immerwährende Aufgabe, sich ihrer Bekämpfung zu widmen. Denn Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden, behindert einen fairen Wettbewerb und untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Deshalb müssen wir der Korruption und ihrer schädlichen Wirkung mit den Mitteln der Vorbeugung und Bestrafung begegnen. Die öffentliche Verwaltung ist ein Bereich, in dem Bürgerinnen und Bürger in besonderem Maß erwarten können, dass alles getan wird, um korruptes Verhalten zu unterbinden beziehungsweise gar nicht erst entstehen zu lassen. Gerade die Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen integer, an Gesetz und Recht gebunden, uneigennützig, nachvollziehbar und transparent handeln. Das gilt auch angesichts ihrer besonderen Stellung und ihrer Bezahlung durch die Steuerbürgerinnen und -bürger. Deshalb hat korruptes Handeln Angehöriger des öffentlichen Dienstes gravierende Folgen. Aufgrund der harten Konsequenzen gebietet es auch die Fürsorgepfl icht des Dienstherrn, den Angehörigen des öffentlichen Dienstes ein gutes Rüstzeug an die Hand zu geben, damit sie leichter erkennen können, wo die Grenze vom Erlaubten zum Nichterlaubten verläuft und wann sie überschritten wird.
Sponsoring aus privaten Finanzierungsquellen hat für die öffentliche Verwaltung in den letzten Jahren aufgrund der immer knapper werdenden Haushaltsmittel zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sponsoring dient einerseits dem Bedürfnis der öffentlichen Hand, Aktivitäten und Ziele der Verwaltung durch Unterstützung privater Geldgeber zu fördern, andererseits eröffnet es dem Sponsor auch die Möglichkeit, einen Werbeeffekt oder sonst öffentlichkeitswirksamen Vorteil zu erreichen. Zugleich kann die Förderung Ausdruck privaten Engagements sein, wenn es sich um Spenden und "sonstige Schenkungen" handelt.
Beim Sponsoring ist aber sicherzustellen, dass nicht der Eindruck entsteht, die Dienststellen oder ihre Beschäftigten ließen sich von den Interessen des Sponsors leiten oder behördliche Entscheidungen seien durch sachfremde Erwägungen beeinflusst.





