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„Der neuen Personalausweis – einfache und verlässliche Identifizierung auch in der digitalen Welt“

Anlass
Veranstaltung "Schön, dass Sie es sind – Der neue Personalausweis"
Datum
17.06.2010
Ort
Bundesdruckerei, Berlin
Redner
Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern

(Es gilt das gesprochene Wort.) 

Sehr geehrter Herr Hamann,

sehr geehrter Herr Haupter,

meine sehr verehrten Damen und Herren, 

wer sich identifizieren kann, erhält einen Vertrauensvorschuss, der Ausgangspunkt für Weiteres sein kann: die Vermietung einer Wohnung, die Gewährung eines Kredits, eine Hilfeleistung und vieles andere mehr. 

Um sich zu identifizieren, waren in früherer Zeit Siegelringe oder Empfehlungsschreiben gängig, auch ein geheimes Codewort – alles nicht ganz so sicher und nichts für alle. 

Hier kommt der Staat ins Spiel. Er kann mit geeigneten Mitteln Vertrauensstifter sein, weil die Menschen ihm oft mehr vertrauen als Privaten. 

Der Personalausweis ist ein solches Mittel. Er ist nach der Geburtsurkunde das wichtigste hoheitliche Dokument, das der Staat für den Identitätsnachweis ausgibt. Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat soll helfen, sich einfach und verlässlich identifizieren zu können. 

Besonders wichtig ist, dass der Personalausweis so gestaltet ist, dass er nur von seinem echten Träger genutzt werden kann. Das ist der beste Schutz für die informationellen Selbstbestimmungsrechte des Trägers. 

Der Identitätsnachweis per Ausweis ist im Alltag, wenn sich zwei Menschen von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen, in den allermeisten Fällen denkbar einfach und ausreichend. Dies ist und bleibt eine wichtige Aufgabe auch für den neuen Personalausweis. Im Internet ist das schwieriger: Die Kommunikationspartner sehen sich nicht. Es gibt keinen Kontakt zwischen Anwesenden. 

Gleichwohl gibt es in vielen Situationen das Bedürfnis, dass wir uns auch in der elektronischen Welt ausweisen können, zum Beispiel für das Online-Banking oder auch für elektronische Behördengänge wie die Kfz-Zulassung. Beides setzt eine sichere Identifizierung voraus. 

Für viele Angebote muss der Nutzer sich bislang unterschiedliche Passworte, Geheimnummern und dergleichen merken. Einen Standard-Identitätsnachweis für das Internet gibt es bislang nicht. Diese Lücke werden wir mit dem neuen Personalausweis schließen. 

Unser Ziel war es, ein Ausweisdokument zu entwickeln, das einerseits genauso wie bisher genutzt werden kann, auf der anderen Seite aber zusätzlich die Möglichkeit bietet, sich einfach und sicher auch in der Online-Welt zu bewegen. 

Mit dem Erfolg des Internets geht einher, dass wir auch elektronische Identitäten besitzen und versuchen, uns vor Identitätsmissbrauch und Identitätsdiebstahl im Internet zu schützen. 

Der neue Personalausweis kann zwar technisch den sicheren Zugang zum sozialen Netzwerk ermöglichen – auch ohne dass persönliche Daten übertragen werden –, meine soziale Identität wird davon aber nicht berührt. 

Von sozialen Identitäten sind Identitäten im rechtlichen Sinne zu unterscheiden. Die Identität im rechtlichen Sinne dient der Unterscheidung und Zuordnung. Der Rechtsverkehr bedarf eindeutiger Unterscheidungen und Zuordnungen, weil hieran auch Rechtsfolgen geknüpft sind. Wenn ich ein Bankkonto eröffne, muss die Bank wissen, wer ich bin. Wenn ich eine Espresso-Maschine kaufe, möchte ich wissen, wer der Verkäufer ist und wen ich für etwaige Gewährleistungen in Anspruch nehmen kann. 

Die Verbindlichkeit unterscheidet die soziale Identität von der Identität zur Teilhabe am Rechtsverkehr. Sie ist notwendig, um bei Transaktionen und in Geschäftsprozessen Vertrauen und Rechtssicherheit zu schaffen. Es muss klar sein, wer die Vertragspartner sind. 

Hier reduziert sich die Identität meist auf wenige Daten, die notwendig sind, um solche Dienste und Angebote überhaupt möglich zu machen. 

Die rechtliche Identität kann durch einen Ausweis, die eigenhändige Unterschrift oder einfach durch persönliche Anwesenheit dokumentiert werden. Diese Instrumente und Gewohnheiten haben Tradition, sie sind bekannt und gelernt. 

Wie ist es nun mit der elektronischen Identität? Täglich werden im Internet Millionen von Authentisierungsvorgängen durchgeführt, bei denen die Nutzer mit ihrer elektronischen Identität auftreten. 

Auch hier haben wir es zunächst einmal mit Daten zu tun, zum Teil sind es nur Pseudonyme oder ein Login-Name. In anderen Fällen sind mehr Daten notwendig: Wenn ich zum Beispiel Bücher online bestelle, muss ich eine Lieferadresse angeben. 

Der eindeutige Identitätsnachweis ist für die Entfaltung der sozialen Identität im Netz nicht notwendig. Er ist aber für die Entfaltung der rechtlichen Identität im Netz unverzichtbar, etwa beim Abschließen von Verträgen oder auch für Online-Behördenanträge. 

Wir möchten die Bürger und Unternehmen davon überzeugen, dass der neue Personalausweis hier einen klaren Mehrwert hat. Wir tun dies in Form eines guten Angebots zur freiwilligen Nutzung. 

Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, nicht der Staat und nicht die Anbieter im Netz. Niemand braucht Angst vor einem Missbrauch seiner Rechts-Identität oder einen Eingriff in seine soziale Identität zu haben, wenn er den neuen Personalausweis online nutzt. Und niemand muss ihn online nutzen. 

Der neue Personalausweis wird nicht nur bei einer begrenzten Zahl vordefinierter Anwendungen funktionieren. Er wird mit allen üblichen IT-Systemen auf Nutzer- und auf Anbieterseite zusammenarbeiten können. 

Dazu mussten wir nicht nur eine Art kleinen Computer entwickeln, der der Ausweis in der Tat ist, sondern auch eine leistungsfähige Infrastruktur aufbauen, die offen für aktuelle wie zukünftige Entwicklungen ist. 

Das heißt, wir mussten uns nicht nur Gedanken um die Technologie machen, sondern auch um Selbstbestimmungsrechte und um Datenschutzaspekte jenseits von zum Beispiel kryptografischen Feinheiten. 

Es gibt bereits Staaten, die Personalausweise für die elektronische Welt eingeführt haben – Estland, Italien oder Belgien gehören dazu. Bei diesen Lösungen ist jedoch nur die Identifizierung des Karteninhabers möglich. Eine Identifizierung der abfragenden Stellen unterbleibt. Das wollten wir anders machen: Wer von mir wissen will, wer ich bin, muss mir zuerst sagen, wer er ist. Das ist unsere Prämisse. 

Wir haben bei der Konzeption ein besonders hohes Schutzniveau für die Daten der Bürger in den Mittelpunkt gestellt, ohne dass die Nutzung deswegen kompliziert wird. Dies beinhaltet, dass der Authentisierungsprozess wechselseitig erfolgt; dass also die Seite, die den Ausweis der anderen Seite sehen will, sich ebenfalls ausweisen muss. Dies geschieht über ein Berechtigungszertifikat, das nur erhält, wer seinerseits strenge datenschutzrechtliche Auflagen erfüllt. 

Der Staat ist somit auf beiden Seiten des Authentisierungsprozesses der Garant für die rechtlichen Identitäten. Er fungiert als ein hoheitlicher Vertrauensstifter, ohne sich in die Kommunikation zwischen Nutzern und Anbietern einzuschalten. 

Ein weiteres Plus ist, dass das Berechtigungszertifikat auf Seiten der abfragenden Stelle dafür sorgt, dass nur die Daten aus dem Ausweis ausgelesen werden können, die in der jeweiligen Situation auch tatsächlich benötigt werden. Ein Online-Shop, bei dem ich ein Buch bestelle, wird zwar meine Adresse lesen können, auf mein Geburtsdatum wird ihm dagegen kein Zugang gewährt. 

Die Regeln, wer unter welchen Umständen die Berechtigung erhält, nach Zustimmung des Inhabers Daten aus einem Personalausweis auszulesen, werden in einem Arbeitskreis zwischen BMI, BVA und Datenschützern anwendungsbezogen abgestimmt. 

Der neue Personalausweis trägt dazu bei, dass man mit seinen persönlichen Daten souverän und sparsam umgehen kann. Die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises im Internet ist, wie gesagt, nicht verpflichtend. Es ist ein Angebot. Welche Daten übertragen werden, entscheidet am Ende nicht der Dienst, den ich nutze, auch nicht das Berechtigungszertifikat, sondern der Nutzer selbst. Uns ist wichtig, dass jeder selbst entscheiden kann, wie er mit seiner Identität umgeht. Das haben wir beim neuen Personalausweis konsequent umgesetzt. 

Der neue Personalausweis ist nicht nur bei der physikalischen Dokumentensicherheit, sondern auch bei der Sicherheit der elektronisch abgelegten Daten eine der modernsten und sichersten Identitätskarten. Er wurde von führenden Experten entwickelt und auf Herz und Nieren geprüft. Alle Übertragungen sind mit modernsten Sicherheitsmechanismen geschützt, so dass niemand Daten mitlesen, kopieren oder verändern kann, dem es nicht ausdrücklich gestattet ist. Das Wichtigste ist: Ohne aktives Zutun des Ausweisinhabers können keine Daten ausgelesen werden. 

Bis zur Einführung des neuen Ausweises sind es noch viereinhalb Monate. Ich hoffe, dass Ihnen die heutige Veranstaltung ein gutes Bild von den vielen Vorteilen und den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des neuen Personalausweises gibt. 

Vielen Dank.


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