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Vorstellung der Auswertung der Anti-Dopingberichte 2008

Dr. Christoph Bergner, Parlamentarischer Staatssekretär, zur Vorstellung der Auswertung der Anti-Dopingberichte 2008 im Sportausschuss des Deutschen Bundestages: 

Das Bundesministerium des Innern (BMI) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben sich auf ein gemeinsames Verfahren verständigt, nach dem die Anstrengungen der Sportfachverbände und Erfüllung ihrer Verpflichtungen bei der Bekämpfung des Dopings im Sport ermittelt und bewertet werden. Dies geschieht in Form der sogenannten Anti-Dopingberichte. Hierbei handelt es sich um Selbstauskünfte der Verbände, die jeweils zum 31. März über das vorangegangene Jahr erhoben werden. Sie werden von der NADA unter Einbeziehung vorhandener Erkenntnisse auf Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft und anschließend vom Bundesverwaltungsamt (BVA) unter zuwendungsrechtlichen Aspekten ausgewertet. 

In Auswertung der Anti-Dopingberichte 2008 wurden bei 41 Zuwendungsempfängern (von 60 = 68%) keine Beanstandungen festgestellt. Staatssekretär Dr. Bergner begrüßt ausdrücklich, dass damit die Mehrheit (mehr als Zweidrittel) der Verbände im Berichtsjahr eine vollständige Umsetzung der umfangreichen Vorgaben zur Anti-Dopingbekämpfung erreicht hat. 

Bei 19 Zuwendungsempfängern (= 32%) sind Mängel festgestellt worden. Dabei handelt es sich um - vielfach formale - Verstöße aus dem Jahr 2008. Hier sind Rückforderungsverfahren eingeleitet worden. Bei einigen (vier) Verbänden werden vor Erlass des Rückforderungsbescheides derzeit erneut Anhörungen des BVA zur Aufklärung der finanziellen Situation des Verbandes durchgeführt. Insgesamt belaufen sich die möglichen Rückforderungen nach heutigem Stand auf gut 200.000 Euro. 

Die Rückzahlungen sollen vollständig für die Dopingprävention verwendet werden und die Umsetzung des Nationalen Dopingpräventionsplanes fördern. Sie bleiben somit dem Sport vollumfänglich erhalten. 

Um eine transparente Abwägung und Begründung eines Widerrufs von Bundeszuwendungen zu gewährleisten, wurden die Verstöße gegen die Anti-Dopingbestimmungen in Kategorien eingeordnet, denen prozentuale Rückforderungsanteile (von 1 - 20 %) zugeordnet worden sind. 

Für die zuwendungsrechtliche Bewertung kommt es dabei unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles auf die Schwere der jeweiligen Verstöße an. Die Rückforderungen richten sich an der Schwere der Verstöße in den Kategorien "einfach", "mittel" und "schwer" aus, wobei eine prozentuale Einstufung von 0-6%, 7-13% und 14-20% vorgenommen worden ist. 

Es ergibt sich somit folgende Zuordnung: 

  • schwere Verstöße (ein Fall) sind durch die schuldhafte Nichtumsetzung der Auflage gekennzeichnet (z.B. keine Umsetzung des NADA-Codes) 
  • mittlere Verstöße (zehn Fälle) sind solche, bei denen die Auflage nicht hinreichend umgesetzt wurde und bei denen der Verband die Dopingbekämpfung nicht mit der gebotenen Sorgfalt betrieben hat (z.B. keine Wettkampfkontrollen) 
  • einfache Verstöße (acht) sind solche, die dem Verband trotz ausreichenden Engagements im Kampf gegen das Doping unterlaufen sind und keine negativen Auswirkungen auf den Anti-Dopingkampf gehabt haben (z.B. keine Anti-Dopingvereinbarungen in den Arbeitsverträgen des Verbandes). 

Angesichts der noch laufenden Verwaltungsverfahren können weitergehende Angaben derzeit nicht gemacht werden. Über diesen Sachstand ist heute auch der Sportausschuss des Deutschen Bundestages unterrichtet worden. 

Verstöße in der Umsetzung des NADA-Codes oder gegen Auflagen in den Zuwendungsbescheiden werden mit diesen Rückforderungen konsequent verfolgt. Damit unterstreicht die Bundesregierung ihren Grundsatz, Steuergelder nur sauberem Sport bei konsequenter Dopingbekämpfung zur Verfügung zu stellen. Diese deutlichen Sanktionen sind schmerzhaft für die verstoßenden Verbände, werden jedoch zugleich Signalwirkung für die Zukunft haben und die Verbände zu einer noch konsequenteren Beachtung der Anti-Doping Regelungen anhalten.

Datum
03.03.2010
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