Rat für Justiz und Inneres
Im Rat „Justiz und Inneres“ (JI-Rat) tagen die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der JI-Rat befasst sich mit justiziellen, polizeilichen sowie asyl- und migrationspolitischen Themen. Ziel ist die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa.
Die Rechtssetzung in diesen Bereichen erfolgt durch den Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments. Für den Bereich der Innenpolitik treffen sich die Innenminister und der zuständige Vertreter der Europäischen Kommission ca. alle zwei Monate im Rat. Dort vertritt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich für Deutschland die Innenthemen. Die Justizthemen werden von Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verhandelt.
Der Rat wird durch eine Vielzahl von spezialisierten Ratsarbeitsgruppen und Ausschüssen vorbereitet. In diesen Gremien sind hohe Beamte der Mitgliedstaaten vertreten.
Die Beratungen des Rates im Mitentscheidungsverfahren sind der Öffentlichkeit zugänglich. Der Rat führt öffentliche Aussprachen über wichtige Fragen, die die Interessen der Union und ihrer Bürger berühren. Er führt ebenfalls Orientierungsaussprachen über die Programme des Rates.





