Zensus 2011
Deutschland wird im Jahr 2011 gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Volks- und Wohnungszählung auf der Grundlage der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 durchführen. Das Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 regelt dafür die rechtlichen Grundlagen.
Die statistischen Ämter von Bund und Ländern treffen derzeit Vorbereitungen, um die Volkszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 bundeseinheitlich durchführen zu können. Der Zensus 2011 wird in Deutschland mit einem neuen Verfahren durchgeführt werden: Statt alle Einwohner und Einwohnerinnen zu befragen, wie es bisher bei traditionellen Volkszählungen üblich war, werden bei dem sog. registergestützten Zensus hauptsächlich die in den Registern der Verwaltung vorhandenen Daten genutzt. Dies reduziert im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung sowohl den Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Zensus als auch die Belastung der Bürger mit Auskunftspflichten. Zur Ermittlung der benötigten Daten werden dafür in erster Linie die Melderegister der Kommunen, die Register der Bundesagentur für Arbeit und Daten der Vermessungsverwaltung genutzt.
Daten, die nicht aus den Verwaltungsregistern gewonnen werden können (Informationen zu Bildung, Ausbildung und Beruf), werden durch eine interviewgestützte Stichprobe bei ca. 10 % der Bevölkerung erhoben. Die Auskunft kann dabei mündlich gegenüber dem Interviewer, online oder postalisch erfolgen. Die Ergebnisse dieser Befragungen sollendie Qualität der aus den Registern gewonnenen Ergebnisse prüfen und zur statistischen Korrektur von ggf. in den Registern enthaltenen Fehlern herangezogen werden.. Außerdem werden die Daten zu den Gebäuden und Wohnungen – hierzu existieren in Deutschland bisher keine Register – postalisch bei allen Eigentümern erfragt. Das Zensusgesetz 2011 schreibt vor, in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung das Stichprobenverfahren sowie den konkreten Stichprobenumfang für die Haushaltebefragung des Zensus 2011 festzulegen. Der Entwurf dieser Rechtsverordnung ist am 3. März 2010 von der Bundesregierung beschlossen worden und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Eine Volks- und Wohnungszählung ist eine der wichtigsten statistischen Erhebungen. Mit dem Zensus 2011 wird ermittelt, wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, in den einzelnen Bundesländern sowie in den Städten und Gemeinden leben, wie sie wohnen und arbeiten. Ein zentrales Ergebnis des Zensus 2011 wird die amtliche Einwohnerzahl sein, die für viele Entscheidungen und Planungsprozesse in Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch in der Wirtschaft, der Verwaltung und der Wissenschaft eine unerlässliche Grundlage ist.
Deutschland benötigt den anstehenden Zensus, weil neue Daten zur Struktur der Bevölkerung sowie deren Erwerbs- und Wohnsituation notwendig sind. Die aktuellen Zahlen basieren auf Fortschreibungen der Ergebnisse der letzten Volkszählungen. Volkszählungen fanden hierzulande zuletzt 1987 in der Bundesrepublik Deutschland und 1981 in der DDR statt. Die Fortschreibung beispielsweise der bei den letzten Volkszählungen ermittelten amtlichen Einwohnerzahl erfolgt anhand der Zahl der Geburten, der Sterbefälle und der Zu- und Fortzüge, die seitdem gemeldet wurden. Im Laufe der Jahre nehmen dabei Ungenauigkeiten zu, da sich Fehler häufen. Ein neuer Zensus ist daher regelmäßig notwendig, um Fortschreibungen ebenso wie auf den Zensus basierende Stichproben wieder auf eine neue, verlässliche Basis zu stellen. Die gegenwärtig von der amtlichen Statistik durch die Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen sind vermutlich deutlich überhöht. Das Statistische Bundesamt schätzt die Überhöhung auf etwa 1,3 Millionen Personen.
Neben den Bevölkerungszahlen müssen auch die Daten zum Erwerbsleben und zu den Wohnungen und deren Ausstattung auf eine neue Basis gestellt werden – auch das kann nur ein Zensus leisten.

