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Integration

Die Integration der in Deutschland lebenden Zuwanderer ist eine wichtige Voraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben aller Menschen in Deutschland.


Integrationskurse

Der Integrationskurs ist seit seiner Einführung im Jahr 2005 die wichtigste integrationspolitische Fördermaßnahme des Bundes.

Ein Kurs umfasst in der Regel einen jeweils 600stündigen Sprach- sowie einen 45stündigen Orientierungskurs zu Fragen der deutschen Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Der Integrationskurs wird mit einem Sprachtest und einem bundesweit einheitlichen Test zu den Orientierungskursen abgeschlossen.

Um der Vielfalt der Lernvoraussetzungen gerecht zu werden, existieren nebem dem Regelmodell des 600stündigen Sprachkurses weitere, am individuelle Förderbedarf ausgerichtete Kursmodelle:

  • Integrationskurse für Zielgruppen mit einem speziellen Förderbedarf, wie Jugendliche, Eltern, Frauen, Analphabeten oder Personen mit einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf, sehen ein Stundenkontingent von bis zu 900 Unterrichtsstunden mit einer einmaligen Wiederholungsmöglichkeit von 300 Unterrichtsstunden im Sprachkurs vor.
  • Intensivkurse ermöglichen es Teilnehmenden, die das Kursziel in weniger als den regulären 645 Unterrichtsstunden erreichen können, den Integrationskurs in nur 430 Stunden zu durchlaufen. Hiermit sollen Arbeitnehmer und qualifizierte Zuwanderer verstärkt angesprochen werden.

Die Stundenzahl beim Orientierungskurs wird künftig von 45 auf 60 Stunden erhöht werden, um eine intensivere Befassung mit den dort behandelten Themen zur deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung zu ermöglichen.

Zahlen und Fakten

  • Der Bund hat bereits rund eine Milliarde Euro in das System der Integrationskurse investiert. Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 bis zum Jahresende 2010 wurden über 900.000 Teilnahmeberechtigungen ausgestellt.
  • Seit 2005 wurden im gesamten Bundesgebiet über 35.000 Integrationskurse bei ca. 1.500 Anbietern abgeschlossen.
  • Im Jahr 2010 nahmen über 100.000 Integrationskursabsolventen am den Sprachkurs abschließenden Deutsch-Test für Zuwanderer teil. Hierbei erreichten 49,9 % das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und wiesen damit ausreichende Sprachkenntnisse im Sinne des Aufenthaltsgesetzes nach. Weiteren 38,2 % wurde das Erreichen von Niveau A2 bescheinigt.
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