Einführung des neuen Personalausweises

Sie fragen - der Minister antwortet!

Das Frageportal zum Thema "Einführung des neuen Personalausweises" ist abgeschlossen. Zahlreiche Fragen haben das Bundesministerium des Innern erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger hatten anschließend die Möglichkeit für die Fragen zu stimmen, die der Bundesinnenminister am dringlichsten beantworten soll.

Die folgenden drei Fragen haben das Rennen gemacht:

1. Wie kann der Staat uns den Rufnamen streichen?

2. Wieso muss man jetzt für den ersten Personalausweis bezahlen?

3. Wie wird das unbemerkte Auslesen des RF-Chips verhindert?

Der Bundesinnenminister beantwortet diese Fragen nun in dem folgenden Videopodcast. Alle eingereichten Beiträge können weiterhin in voller Länge parallel eingesehen werden. Antworten auf viele weitere Fragen, die Sie gestellt haben, finden Sie auf dem Personalausweisportal (siehe Link unten).

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Personalausweisportal:

Resultate 1 bis 6 von insgesamt 56

Wieso heisst der Personalausweis so?

Sehr geehrter Herr Minister,
Wieso heisst der Personalausweis eigentlich so? Wessen Personal sind wir Bürger? Wäre die Bezeichnung Idenditätskarte nicht viel zutreffender?

Jörg Wilhelm Schmid, 15.11.2010 | 14:08

Übermittlung aller Vornamen

Laut Auskunft Ihres Ministeriums werden bei einer Online-Identifizierung automatisch alle, auch die nicht geführten Vornamen, mit übermittelt.
Muss ich in Zukunft, ausser meinen Rufnamen "Andy Herzog", auch die von mir nicht nicht geführten Vornamen auf meinem Briefkasten vermerken, damit mich Briefe und Pakete tatsächlich erreichen?
Auf dem Bild oben halten Sie einen Ausweis in der Hand, auf dem nur Ihr Rufname (obwohl Sie ebenfalls mehrere Vornamen haben) vermerkt ist. Kann ich ebenfalls einen solchen Personalausweis beantragen? Ich möchte auch weiterhin gerne selbst bestimmen, wie ich heiße, angeschrieben und angesprochen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Herzog, 15.11.2010 | 12:50

falscher Begriff auf Personalausweis

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf den Personalausweis dessen neue Version in Deutschland nun eingeführt werden soll. Mir ist schon beim alten Ausweis aufgefallen, daß Staatsbürgerschaft auf Englisch mit Nationality übersetzt wurde. Was ja Nationalität bedeutet und nicht Staatsbürgerschaft. Meiner Meinung ist das falsch und vor allem irreführend. Das richtige Wort wäre Citizenship!

Ein praktisches Beispiel kann ich mit mir selber machen. Ich bin Südtiroler und alle Formulare werden von mir bei der Frage nach meiner Nationalität grundsätzlich mit DEUTSCH beantwortet und auf die Frage nach meiner Staatsbürgerschaft beantworte ich mit ITALIENISCH. Vor allem Hotelformulare in den USA fragen immer nach der Nationalität, denn da die Mehrheit sowieso amerikanische Staatsbürger sind, wäre die Frage nach der Staatsbürgerschaft sinnlos.

Meine Kultur und meine Muttersprache in der ich aufgewachsen bin sind Deutsch und deshalb ist und bleibt meine Nationalität auch Deutsch. Meine Staatbürgerschaft ist italienisch aber die könnte ich im Gegensatz zur NATIONALITÄT jederzeit wechseln. Sie dient eigentlich nur damit man ein Dokument zum Reisen erhält. Deswegen ist eigentlich die NATIONALITÄT wichtiger als die STAATSBÜRGERSCHAFT! Auch wenn es nicht so scheint. Aber Nationalität ist wie der nackte Mensch und Staatsbürgerschaft wäre dann seine Kleidung, die man jederzeit wechseln kann. Also sollte man diese Begriffe nicht verwechseln oder gar verwässern!  
Außerdem hätte nur Englisch als weitere Sprache auf dem Dokument genügt! Dann wäre mehr Platz für Deutsch das dann größer und in Fettschrift sein sollte! Die Wichtigkeit von Deutsch sollte man hervorheben! Die zweite Sprache sollte nur eine Hilfe sein!

mfg
n tschöll

Norbert TSCHÖLL, 15.11.2010 | 12:47

Digitales Lichtbild, Förderung der Kartenleser und der Signaturfunktion

Sehr geehrter Herr Minister,

ich habe drei Fragen:

1. Ist es mittlerweile möglich, ein Lichtbild in digitaler Form einzureichen?
Wenn man sich an die Fotomustertafel hält, sollte der unnötige Arbeitsschritt ein entwickeltes Foto einzureichen doch entfallen können. Die Qualität des Fotos wäre ggf. sogar höher.

2. Der Bund plant die Subventionierung von Basiskartenlesern. Ist ebenfalls eine Föderung von Standard- bzw. Komfortbasislesern geplant? Diese sind eindeutig sicherer und Letztgenannter ist zur Nutzung der Signaturfunktion notwendig.

3. Die Nutzung der Signaturfunktion erfordert ein Zertifikat, das nach aktuellen Infortionen 60 bis 80 Euro pro Jahr kosten soll. Ich halte diesen Betrag in Anbetracht der möglichen Anwendungsfälle der Bürger für zu hoch. In Österreich soll die Signaturfunktion subventioniert werden. Es steht zu befürchten, dass diese Funktion auf Grund des Preis-/Leistungsverhältnisses kaum genutzt werden wird.
Auch ist erstaunlich, warum diese Aufgabe nicht auch vom Bund übernommen wird, wie dies bei der Online-Authentisierung geschieht.

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Nolte

Markus Nolte, 15.11.2010 | 11:02

Wird es möglich sein, wichtige Dokumente wie eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder evtl. ein Testament auf dem nPA zu speichern?

Guten Tag,

grundsätzlich halte ich den nPA für eine gute Sache, auch wenn die Ausgabe zu früh erfolgte. So ist es zum Beispiel für den Bürger ärgerlich, dass es noch keinen Anbieter gibt, der die digitale Signatur für den nPA anbietet, ebenso wenig sind die Kartenleser hierfür lieferbar.

Nun jedoch meine konkrete Frage:
Wird es möglich sein, wichtige Dokumente wie eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder evtl. ein Testament auf dem nPA zu speichern? Das wäre ja mal so richtig sinnvoll. Insbesondere spreche ich hier von der Patientenverfügung. Oft kommt es vor, dass ein Mensch bei einem Unfall plötzlich ins Krankenhaus kommt und bisher kein Arzt über eine evtl. vorliegende Patientenverfügung Kenntnis erlangen kann. Anders wäre es, wenn diese auf dem nPA gespeichert wäre. So konnte das Krankenhauspersonal diese aus dem nPA auslesen und die Vorgaben bzw. Wünsche des Patienten könnten Berücksichtigung finden.

Herzliche Grüße
Marcus Duhr

Marcus Duhr, 12.11.2010 | 21:27

Gilt das Verbot in § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz nur hinsichtlich der neuen oder nun auch hinsichtlich der alten Personalausweise, die teilweise noch etliche Jahre in Gebrauch sein werden?

In § 1 Abs. 1 Personalausweisgesetz heißt es: "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben".

Thoralf Schwanitz, 12.11.2010 | 14:44


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