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Kernaufgabe des Bundesministeriums des Innern ist es, allen Bürgern ein Leben in Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten.


Nationale Gedenk- und Feiertage

Offizielle Gedenk- und Feiertage gehören zu den Symbolen, durch die sich ein Staat öffentlich darstellt.

Durch sie werden kollektiv erlebte Schlüsselereignisse oder -erfahrungen als für die Gegenwart bedeutsam und erinnerungswürdig hervorgehoben.

In der gemeinsamen Erinnerung werden an konkreten historischen Erfahrungen die Grundwerte, welche die Staats- und Verfassungsordnung fundieren, anschaulich und erlebbar. Damit tragen Gedenk- und Feiertage auch zur Konsensbildung und Identifikation mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei.

Das Grundgesetz enthält keine ausdrücklichen Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes für das Feiertagsrecht. Für den Schutz einzelner Feiertage sind die Länder zuständig.

Eine Ausnahme aufgrund seiner Stellung als Staatssymbol ist der nationale Feiertag: Der "Tag der Deutschen Einheit" am 3. Oktober ist kraft Natur der Sache durch Bundesrecht im Einigungsvertrag geregelt.

Zwei Gedenktage wurden wegen ihrer besonderen Bedeutung durch Proklamationen des Bundespräsidenten eingeführt: Der 27. Januar als "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus" und der 17. Juni als "Nationaler Gedenktag des deutschen Volkes".

Weitere Gedenktage, die bei der Repräsentation des Staates eine wichtige Rolle spielen, sind der 20. Juli, an dem des Widerstandes gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und der Opfer gedacht wird, und der Volkstrauertag.

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