Kinderreisepass

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Ab 1. November 2007 gilt: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?

Alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten. 

Anforderungen an das Lichtbild

Frontalaufnahme nach internationalen Standards. 

Gültigkeit des Dokuments

Ab 1. November 2007 gilt: 6 Jahre, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. 

Kosten

13 Euro, für Verlängerung 6 Euro. 

Hinweis

Der frühere Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Ab 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

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