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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes

Das Bundeskabinett hat am 25. August den von Bundesinnenminister de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf ist innerhalb der Bundesregierung in den letzten Monaten intensiv beraten worden. Die betroffenen Verbände und Sozialpartner hatten Gelegenheit, sich im Rahmen einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf zu äußern.

Der Gesetzentwurf trägt zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis bei. An die Stelle der zurzeit geltenden allgemeinen Grundnorm treten Regelungen für bestimmte, in der betrieblichen Praxis relevante Fragen. Da ein Gesetz nicht jeden Einzelfall im Detail regeln kann, werden einige Fragen auch weiterhin der Klärung durch die Rechtsprechung bedürfen.

Der Gesetzentwurf schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber. Er verbessert insgesamt das datenschutzrechtliche Schutzniveau am Arbeitsplatz, gibt den Arbeitgebern aber gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen die Korruption an die Hand.

Datum
25.08.2010
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