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"Wir brauchen zur Bekämpfung von Gewalt die gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit"

Interview mit Matthias Seeger, Präsident des Bundespolizeipräsidiums Potsdam, zur Sicherheit auf deutschen Bahnhöfen
Datum
18.03.2010

Herr Seeger, auf Bahnhöfen in Deutschland sorgt die Bundespolizei für die Sicherheit. Insgesamt erstreckt sich die Zuständigkeit auf ein ca. 36.000 Kilometer langes Streckennetz mit ca. 7.530 Bahnhöfen und Haltepunkten. Mit welchen Maßnahmen kann die Bundespolizei die Sicherheit in diesem Bereich gewährleisten?       

Die Maßnahmen sind vielfältig und werden durch unsere Mitarbeiter - auch mittels technischer Unterstützung - sehr gewissenhaft durchgeführt. Meine Besuche in den Dienststellen führen mir dies immer wieder sehr eindrucksvoll vor Augen. Die Bundespolizei hat ein flächendeckendes Netz an Dienststellen - davon über 120 in Verkehrsstationen. Bis zu 6000 Beamte widmen sich im Schichtdienst rund um die Uhr der Sicherheit der Bahnreisenden. Hinzu kommen anlassbezogen die mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten, die seit der Neuorganisation allen Direktionen zur Verfügung stehen. Einen weiteren großen Beitrag leistet auch die Bundesbereitschaftspolizei für die Sicherheit von Bahnreisenden - gerade bei Großveranstaltungen. Bei entsprechenden Anlässen setzen wir zur Überwachung auch Hubschrauber ein, z. B. bei der Suche nach vermissten Personen oder gemeldeten spielenden Kindern an Bahngleisen. Ergänzt wird dies durch gut funktionierende Kooperationsvereinbarungen bzw. abgestimmte Einsatzmaßnahmen mit den Polizeien der Länder.

Für alle Polizeien gilt: Die begrenzten personellen Ressourcen müssen schwerpunktorientiert eingesetzt werden. Deshalb sind mitunter zeitweise die Räumlichkeiten von Revieren nicht besetzt. Dazu muss man wissen: Bundespolizeireviere sind nichtselbstständige Teile von Bundespolizeiinspektionen und werden zur räumlichen Abdeckung der Einsatzbereiche vorgehalten. Wechselnde Einsatzlagen in den Bundespolizeiinspektionen bedingen vielfach einen lageangepassten Einsatz aller im Dienst befindlichen Einsatzkräfte und können dazu führen, dass Maßnahmen in anderen räumlichen Bereichen vordringlicher erscheinen. Fehlende Anwesenheit in einem Revier ist daher nicht automatisch mit fehlender Präsenz im Einsatzraum verbunden.

Es können somit nicht alle Standorte mit gleichermaßen vielen Einsatzkräften besetzt sein. Nach welchen Kriterien wird entschieden, wann wo wie viele Einsatzkräfte tätig sind?

Die Basis der Einsatzplanung sind Lagebilder und -erkenntnisse. Hier analysieren und bewerten wir aus polizeilicher Sicht beispielsweise das Kriminalitätsaufkommen, die Arten der Kriminalität, die örtlichen Gegebenheiten, Verkehrszahlen und das soziale Umfeld. Dabei betrachten wir auch, welche Räume Kriminalität fördern.

Die Methode der Beurteilung von polizeilichen Anlässen ist standardisiert und ergibt ein bedarfsorientiertes Ergebnis über den Kräfteansatz. Der Bürger als Steuerzahler kann von uns erwarten, dass wir Polizeikräfte dort einsetzen, wo sie gebraucht werden.

Natürlich muss aufgrund aktueller Lageentwicklungen, beispielsweise bei einem Bahnbetriebsunfall oder bei der Fahndung nach Straftätern, kurzfristig umdisponiert werden. Auch bei Großveranstaltungen, wie Fußballspielen oder erkannten polizeilichen Brennpunkten, müssen wir unsere Polizeikräfte örtlich und zeitlich konzentrieren.

Die Stärke der Einsatzkräfte vor Ort wird also den jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Wie können auch die Bürger die Polizeiarbeit sinnvoll unterstützen?

Ein besonderes Augenmerk gilt immer der Gewaltkriminalität. Hier tun wir schon einiges zur Verhinderung von Gewalt. Die Bundespolizei befindet sich wie alle Polizeien aber häufig am Ende einer Ereigniskette, nämlich wenn die Gewalt passiert ist. Diese beginnt nicht erst in den Bahnhöfen, die Ursachen werden auch gesellschaftlich gesetzt. Also muss auch eine gesellschaftliche Befassung mit dem Thema erfolgen. Polizei ist am effektivsten, wenn die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen dies unterstützen. Wir sind auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. Ein Medium kann hier die kostenfreie Hotline der Bundespolizei sein. Hier können aufmerksame Bürger sicherheitsrelevante Hinweise geben. Das ist eine große Hilfe, um unsere Informationen zu verdichten. Beim deutschen Eisenbahnverkehr handelt es sich um ein so genanntes offenes System, d. h., dass jeder freien Zugang zu den Einrichtungen der Bahn und zu den Zügen hat. Das müssen wir bei allem, was wir tun, berücksichtigen  Deshalb begrüßen wir auch das Vorhaben der DB AG, eigenes Personal im Personenverkehr - am Kunden - stärker in der Informationsweitergabe einzubringen. Wir brauchen zur Bekämpfung von Gewalt die gesamtgesellschaftliche Aufmerksamkeit.

4. Sie sprechen es an, für die Sicherheit auf den Bahnhöfen und in den Zügen ist es unerlässlich, dass die Bundespolizei und die Verkehrsunternehmen gut kooperieren. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?

Wir pflegen insgesamt enge Abstimmungen mit den Verkehrsunternehmen.  Die Form der Zusammenarbeit erfolgt etwa über die so genannte Ordnungspartnerschaft mit der DB AG auf verschiedenen Ebenen , die seit 2000 existiert und sich bewährt hat. Wir pflegen aber auch weitere Zusammenarbeitsformen mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr zu erhöhen.  Der gemeinsame Aktionsplan gegen Vandalismus und der Präventionszug im vergangenen Jahr mit der DB AG sind nur zwei Beispiele, wie unternehmerische Sicherheitsvorsorge und polizeiliche Maßnahmen zusammenwirken können.

Die Bundespolizei agiert zudem aktiv im Rahmen der Kriminalprävention als Berater. Das bedeutet, polizeiliche Empfehlungen und Handlungshinweise werden in die Unternehmen transportiert. Zudem erfolgen zu gewissen Themen auch gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen, etwa um die deeskalierende Kommunikationsfähigkeit zu fördern.


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