Navigation und Service

Logo: Bundesministerium des Innern (Link zur Startseite)

Pässe und Ausweise

Pässe und Ausweise dienen zur zweifelsfreien Identifizierung von Personen und helfen, Straftaten zu verhindern.


Neuer Personalausweis

Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.

Die vielleicht interessanteste neue Eigenschaft ist die Online-Ausweisfunktion, die die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government für alle deutlich erhöht.

Die neue Dokumentengeneration ergänzt die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen. Personenbezogene Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, werden auch in einem Ausweis-Chip abgelegt. Damit können sich die Ausweisinhaber online ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im E-Government Bereich, als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern.

Die Online-Ausweisfunktion basiert auf dem Prinzip des gegenseiten Ausweisens, wonach beide Seiten auf die angegebene Identität ihres Gegenübers vertrauen können: Nur mit einem staatlich ausgestellten Berechtigungszertifikat ist es für Dienstleister im Internet technisch möglich, auf Ausweisdaten zuzugreifen. Im Berechtigungszertifikat ist zusätzlich hinterlegt, welche Datenkategorien abgefragt werden können.

  • Online-Ausweisfunktion: Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises zum Online-Ausweisen ausgerüstet. Damit können Prozesse wie z. B. Log-in oder Alters- und Wohnortbestätigung wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzepts hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, wie es beim Kauf von altersbeschränkten Waren erforderlich ist.
  • Elektronische Signatur: Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur (Unterschriftsfunktion) auf ihren Personalausweis laden. Damit können auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
  • Sicheres Reisedokument: Für hoheitliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – ist die Biometriefunktion zur Identitätsfeststellung vorgesehen: Auf dem neuen Personalausweis ist das digitale Lichtbild auch im Chip abgelegt. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden. Damit kann der elektronische Personalausweis ähnlich wie der elektronische Reisepass als sicheres Reisedokument eingesetzt werden.Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung von Betrugsversuchen, bei denen verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Personalausweisportal unter dem nebenstehenden Link.

  • Bookmarken Sie diese Seite via Delicious - öffnet ein neues Browserfenster
  • Bookmarken via Mister Wong
  • Empfehlen via Twitter - öffnet ein neues Browserfenster
  • Empfehlen via studiVZ, meinVZ, schülerVZ - öffnet ein neues Browserfenster

Diese Seite:

© Bundesministerium des Innern - 2009-2012