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Bundespolizei

Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern und nimmt im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland polizeiliche Aufgaben insbesondere in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit wahr, die ihr durch das Grundgesetz und durch Bundesgesetze übertragen sind.


Die Bundespolizei
(früher Bundesgrenzschutz)

Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern. Im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland nimmt sie umfangreiche und vielfältige polizeiliche Aufgaben insbesondere in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit wahr, die ihr durch das Grundgesetz und durch Bundesgesetze übertragen sind (geregelt u.a. im Gesetz über die Bundespolizei, aber auch in zahlreichen anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. im Aufenthaltsgesetz, im Asylverfahrensgesetz und im Luftsicherheitsgesetz).

Die Bundespolizei stellt sich vor

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Die Tätigkeit der Bundespolizei wird darüber hinaus durch supranationale Regelungen bestimmt. Damit gewinnt die internationale Zusammenarbeit für die Innere Sicherheit in Europa auch für die Bundespolizei zunehmende Bedeutung. Die Bundespolizei verfügt in diesem Bereich bereits über vielfältige Erfahrungen. Das belegt ihre Beteiligung an wichtigen internationalen Kooperationsprojekten wie z.B. dem Zivilen Krisenmanagement der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Grenzschutzagentur.

Innerhalb des bestehenden Sicherheitsverbundes arbeitet die Bundespolizei auf Grundlage von Sicherheitskooperationen eng mit den Polizeien und anderen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und darüber hinaus mit vielen ausländischen Grenzbehörden zusammen.

Mit rund 40.000 Beschäftigten, von denen mehr als 30.000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte sind, ist die Bundespolizei eine bundesweit verfügbare Polizei, die einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland und in Europa leistet.

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