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Bevölkerungsschutz / Krisenmanagement

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind wichtige Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Der Bund ist nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zuständig.


Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement

Zur Bewältigung von großen Schadensereignissen kann Deutschland auf ein sehr leistungsfähiges staatliches Notfallvorsorge- und Gefahrenabwehrsystem zurückgreifen.

In ihm arbeiten der für den Zivilschutz zuständige Bund und die für den Katastrophenschutz zuständigen Länder gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und Feuerwehren eng und wirkungsvoll zusammen.

Das nationale Hilfeleistungssystem ist nicht nur leistungsfähig, sondern auch aufwuchs- und innovationsfähig. Es stellt sich auf neue Bedrohungslagen ein. Die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das am 1. Mai 2004 seine Arbeit aufgenommen hat, ist hierfür ein Beleg. Die Bundesregierung hat damit ein deutliches politisches Zeichen für die neue Bedeutung des Zivil- und Katastrophenschutzes innerhalb der vielfältigen Sicherheitsaufgaben in Deutschland gesetzt. Das Bundesamt war eine Antwort auf Forderungen aus den Erfahrungen des 11. September 2001 und des Sommerhochwassers 2002.

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