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Bevölkerungsschutz / Krisenmanagement

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind wichtige Aufgaben des Bundesinnenministeriums. Der Bund ist nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zuständig.


Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland

Grundgedanke dieser neuen Rahmenkonzeption für den Zivil- und Katastrophenschutz ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für die Bewältigung außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenslagen.

Deutschland hat ein leistungsfähiges Hilfeleistungssystem. In ihm arbeiten der Bund, die Länder und Kommunen unter Einbeziehung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen eng und wirkungsvoll zusammen. Basis dieses Hilfeleistungssystems ist - und das zeichnet das deutsche Notfallvorsorgesystem besonders aus - das ehrenamtliche Engagement. Etwa 1,3 Millionen Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren, das hat in dieser Breite kein anderes Land vorzuweisen. Fünf Freiwilligenorganisationen - das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), die Johanniter Unfallhilfe (JUH) und der Malteser Hilfsdienst (MHD) - ergänzen dieses System mit noch einmal einer halben Million ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer. Der Bund bringt durch das Technische Hilfswerk (THW) über 80.000 freiwillige Helferinnen und Helfer in dieses System ein.

Bund und Länder haben sich auf der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2002 im Lichte der neuen Bedrohungslage auf eine neue Rahmenkonzeption für den Bevölkerungsschutz verständigt: die "Neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland". Grundsatz ist die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für außergewöhnliche, großflächige oder national bedeutsame Gefahren- und Schadenlagen. Dazu zählen:

  • Gefahren durch Naturkatastrophen, wie schwere Stürme/Orkane und Hochwasser;
  • Gefahren durch schwere Verkehrsunfälle, z.B. mit Gefahrgut (Schiene, Straße, Wasser, Luft);
  • Gefahren durch schwere industrielle Havarien (Kernkraftwerke, Chemie, Biotechnologien);
  • Gefahren durch Massenerkrankungen (Seuchen etc.);
  • Gefahren durch den internationalen Terrorismus.

Ziel der neuen Rahmenkonzeption ist:

  1. Bessere Verzahnung der vorhandenen Hilfspotentiale des Bundes (insbesondere THW) und in den Ländern (Feuerwehren und Hilfsorganisationen);
  2. Schaffung neuer Koordinierungsinstrumentarien für ein effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder, insbesondere im Bereich des Informationsmanagements und beim Nachweis von Engpass-Ressourcen;
  3. Entwickeln, Einüben und Praktizieren eines gemeinsamen Führungsverständnisses.

Einige dieser Aktivitäten - und damit der Beitrag des BMI im Rahmen dieser Strategie - sind in der Marginalspalte unter Maßnahmen dargestellt.

Die Bundesmittel für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Haushalt 2011 liegen bei 282,6 Mio. Euro. Davon stehen 105,0 Mio. Euro dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und 177,6 Mio. Euro dem Technischen Hilfswerk (THW) zur Verfügung. Einsätze und Projekte des THW im Ausland werden auch vom Auswärtigen Amt, der Europäischen Union, den Vereinten Nationen und Regierungen anderer Nationen finanziert.

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