Die zweite Stufe der Föderalismusreform (Föderalismusreform II)
+ Blick in den Bundesrat
Quelle: picture-alliance/dpa
Im Hinblick auf das Ziel einer möglichst effektiven Zusammenarbeit der Verwaltungen des Bundes und der Länder zeigten sich jedoch verschiedene Optimierungspotenziale.
Ziel
Zentrales Element der Föderalismusreform II war die Reform der verfassungsrechtlichen Regelungen zur Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahme in Bund und Ländern. Ziel ist es, die Staatsverschuldung wirkungsvoller als bisher zu begrenzen. Dem kommt gerade in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise und der damit verbundenen erhöhten Kreditaufnahme entscheidende Bedeutung zu, um eine langfristig tragfähige Haushaltsentwicklung gewährleisten zu können.
Was geschah vorher? Die erste Stufe der Föderalismusreform
Vorarbeiten in der 15. Wahlperiode (2002-2005) und der Koalitionsvertrag für die 16. Wahlperiode bildeten die Grundlage für die erste Stufe der Föderalismusreform. Im Rahmen dieser ersten Stufe der Föderalismusreform wurden insbesondere die Mitwirkungsrechte des Bundesrats bei der Gesetzgebung und die Zuordnung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern geändert. Außerdem wurde eine klare Zuordnung der Finanzverantwortung durch den Abbau von Mischfinanzierungstatbeständen vorgenommen. Insgesamt 25 Grundgesetzartikel wurden geändert, gestrichen oder neu eingefügt. Die Arbeiten konnten mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und dem Föderalismusreform-Begleitgesetz abgeschlossen werden. Beide traten am 1. September 2006 in Kraft.
Die Historie
Nach dem Abschluss der ersten Stufe der Föderalismusreform werden in einer zweiten Stufe auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern modernisiert, um sie den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands insbesondere für Wachstums- und Beschäfti-gungspolitik anzupassen. Dies dient dazu, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung zu stärken.
Die zur Erarbeitung von Reformvorschlägen von Bundestag und Bundesrat im Frühjahr 2007 eingesetzte gemeinsame Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskom-mission II) hat ihre Beratungen am 5. März 2009 abgeschlossen und sich auf ein umfangreiches Paket von konkreten, gesetzlich ausformulierten Reformvorschlägen verständigt. Die von der Kommission vor-geschlagenen Rechtsänderungen sind vom Bundestag am 29. Mai 2009 verabschiedet worden, der Bun-desrat hat am 12. Juni 2009 zugestimmt. Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ist am 1. August 2009, das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform ist im Wesentlichen am 18. August 2009 in Kraft getreten.
Was hat sich bisher geändert?
Die Änderungen im Verwaltungsbereich zielen darauf ab, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften zu stärken und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung zu steigern. Dazu werden Aufgaben entflochten und gebündelt sowie die Zusammenarbeit standardisiert und verbessert.
Als neue verfassungsrechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Informationstechnik soll Artikel 91c GG entsprechende Änderungen vorantreiben. Damit können die bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht und effektiver ausgestaltet werden. Außerdem hat der Bund die ausschließliche Kompetenz für die Errichtung und den Betrieb eines sicheren Verbindungsnetzes erhalten, das die informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder miteinander verbindet. Dazu wurde bereits das IT-Netz-Gesetz, das ebenfalls im Gesamtpaket ausgehandelt wurde, erlassen.
Mit der neuen verfassungsrechtlichen Grundlage für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Vergleichsstudien zur Feststellung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen in Artikel 91d GG wird ein Signal zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland gesetzt. Leistungsvergleiche machen Ergebnisse, Qualität und Kosten des Verwaltungshandelns transparent, ermöglichen es, die beste Lösung zu erkennen und die Verwaltung dementsprechend weiter zu verbessern. Sie stärken faktisch auch die parlamentarische Kontrolle des Regierungs- und Verwaltungshandelns. Leistungsvergleiche kommen zwischen Landesverwaltungen, innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden in Betracht.
Wie geht es weiter?
Das nächste Ziel ist, dass der ebenfalls im Gesamtpaket ausverhandelte IT-Staatsvertrag im April 2010 in Kraft tritt, um den IT-Planungsrat als künftiges zentrales Gremium der bund-länderübergreifenden IT-Koordinierung einrichten zu können. Erforderlich ist unter anderem eine Ratifikation des IT-Staatsvertrags, die auf Seiten des Bundes bereits weit vorangeschritten ist: Am 4. November 2009 hat die Bundesregierung den Entwurf des Umsetzungsgesetzes beschlossen





