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Europa / Internationales

Die Bundesregierung misst der Zusammenarbeit mit anderen Staaten auf internationale Ebene in- und außerhalb Europas große Bedeutung bei.


Internationales

Als drittgrößter Beitragszahler der UNO leistet Deutschland wichtige finanzielle Beiträge zur Arbeit der Weltorganisation.

Mehr noch: Deutschland engagiert sich im politisch-diplomatischen Bereich und steuert konzeptionelle Impulse im Bereich Sicherheit und Friedensschaffung bei.

Und es sind diese Beiträge, die sein verantwortungsbewusstes Handeln auszeichnen und die Deutschland zu einem allseits respektierten Akteur in der UNO machen.
Als größter Beitragszahler der EU leistet Deutschland darüber hinaus auch einen entscheidenden Beitrag zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

1. Internationale Polizeimissionen, Ziviles Krisenmanagement der Europäischen Union


Annähernd 5000 Polizeibeamtinnen und -beamte des Bundes und der Länder haben seit 1989 an 21 friedenssichernden Einsätzen internationaler Mandatgeber in 14 Ländern der Welt teilgenommen.

Aktuell unterstützt die Bundesrepublik Deutschland die Vereinten Nationen (VN) und die Europäische Union bei neun mandatgebundenen Missionen in acht Ländern mit insgesamt 235 Polizisten:

Seit Juli 1999 beteiligt sich Deutschland an der VN-Mission UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) mit derzeit 190 Polizisten. Die internationalen Polizisten nehmen alle präventiven und repressiven Polizeiaufgaben, einschließlich grenzpolizeilicher Aufgaben wahr. Gleichzeitig werden kosovarische Polizisten rekrutiert und ausgebildet.
 
An der VN-Mission UNOMIG (United Nations Observer Mission in Georgia) nimmt Deutschland seit November 2003 mit vier Polizisten zur Überwachung, Beratung, Unterstützung und Ausbildung der einheimischen Polizei teil.
 
Die VN-Mission UNMIL (United Nations Mission in Liberia) wird seit November 2004 mit fünf Polizeibeamten zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in Liberia durch Polizeiausbilder, -berater und -mentoren in der Hauptstadt Monrovia unterstützt.

Zur Umsetzung des Friedensabkommens von Nairobi vom 9. Januar 2005 hat Deutschland seit August 2006 vier Polizisten im Rahmen der UNMIS (United Nations Mission in the Sudan) zum Aufbau und zur Unterstützung der sudanesischen Polizei eingesetzt.

An der EUPM (European Union Police Mission) in Bosnien und Herzegowina beteiligt sich Deutschland seit Januar 2003 mit derzeit 12 Polizisten zur Beobachtung und Beratung der Polizei.

Im Rahmen der seit September 2005 laufenden EU-Unterstützungsaktion für die Afrikanische Union zur Überwachung des Friedensabkommens im Sudan/Darfur EU-AMIS ( European Union civilian-military supporting action to the African Union Mission AMIS II in the Darfur region of Sudan) hat Deutschland derzeit drei Polizisten zur Beratung des AU-Hauptquartiers in Addis Abeba (Äthiopien) beim Aufbau einer Polizeiplanungseinheit zur Vorbereitung und Durchführung von Missionen, zur Beratung der AMIS-Kommandostrukturen im Sudan und zum Training der AMIS-Polizeikontingente im Missionsgebiet eingesetzt.
 
Die im Januar 2006 begonnene EU-Mission EUPOL COPPS (European Union Police Mission for the Palestinian Territories “Coordinating Office for Palestinian Police Support”) unterstützt Deutschland derzeit mit einem Polizisten. Die Mission soll tragfähige und effektive Polizeistrukturen unter palästinensischer Eigenverantwortung im Einklang mit internationalen Standards und sonstigen internationalen Bemühungen aufbauen.
 
An der EU-Grenzbeobachtungsmission EUBAM Rafah (European Union Border Assistance Mission for the Rafah Crossing Point), die am ägyptisch-palästinensischen Grenzübergang Rafah/Palästina durch ihre Präsenz einen Beitrag zur Vertrauensbildung zwischen den palästinensischen und israelischen Behörden durch aktive Beobachtung der grenzpolizeilichen und zollrechtlichen Abfertigung leisten soll, beteiligt sich Deutschland seit November 2005 mit derzeit drei Bundespolizisten und zwei Zöllnern.
 
Seit November 2005 nimmt Deutschland mit fünf Bundespolizisten und vier Zöllnern an der Grenzbeobachtungsmission EUBAM (European Commission Border Assistance Mission to the Republic of Moldova and to Ukraine) im Grenzgebiet zwischen der Republik Moldau und der Ukraine teil, die eine verbesserte und verstärkte Zusammenarbeit der beiden Staaten in Grenz-, Zoll- und Steuerangelegenheiten erreichen soll.

Darüber hinaus sind 40 Polizeibeamte aufgrund eines bilateralen Abkommens beim Wiederaufbau der afghanischen Polizei eingesetzt (Projektgruppe polizeiliche Aufbauhilfe Afghanistan - PG PAA, siehe Ziffer 2).

Mit Einrichtung des Zivilen Krisenmanagements der Europäischen Union (ZKM) zum 1. Januar 2003 ist die Teilnahme an Friedensmissionen auf europäischer Ebene systematisiert worden. Die Mitgliedstaaten der EU stellen dafür 5.000 Polizisten bereit.
Die Bundesrepublik Deutschland hat zugesagt, sich mit 910 Polizeibeamtinnen und -beamten (380 Bund / 530 Länder) am ZKM zu beteiligen. Damit stellt Deutschland das zweitgrößte Kontingent, das sowohl unter Mandat der EU als auch der VN oder OSZE eingesetzt werden kann. Davon können 90 Beamtinnen und -Beamte (60 Bund / 30 Länder) als schnelle Eingreifkräfte innerhalb von 30 Tagen eingesetzt werden.

2. Polizeiliche Aufbauhilfe Afghanistan und Ausbildung irakischer Polizisten.

      
Nach der Vertreibung der Taliban in Afghanistan im Jahre 2001 und dem Sturz des Saddam Hussein-Regimes im Irak im Jahre 2003 ist der Aufbau freiheitlicher und demokratischer Strukturen in diesen Staaten eines der vordringlichsten Aufgaben der internationalen Staatengemeinschaft. Die Bundesrepublik Deutschland leistet hierzu in beiden Ländern einen wichtigen Beitrag beim Aufbau einer funktionierenden und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Polizei.
                                                                                                          
a)  Polizeiliche Aufbauhilfe in Afghanistan
Als Garant für Stabilität, Demokratisierung und Sicherheit in Afghanistan hat der Aufbau einer funktionierenden und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Polizei eine hohe Priorität. Auf Wunsch der afghanischen Übergangsregierung und der Vereinten Nationen hat die Bundesrepublik Deutschland zu Beginn des Jahres 2002 die internationale Führungsrolle für den Wiederaufbau der afghanischen Polizei übernommen. Das beratende und unterstützende Mandat wird durch sogenannte  Projektbüros, in dem Polizeibeamte des Bundes und der Länder tätig sind, ausgeübt.
 
b) Projekt Ausbildung irakischer Polizisten
Wesentliche Voraussetzung für den Wiederaufbau des Irak ist die Herstellung von Sicherheit und Stabilität im Lande. Die Gewährleistung Innerer Sicherheit ist nicht zuletzt, wie in Afghanistan, von einer funktionierenden und rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Polizei abhängig. Zur Erreichung dieses Ziels unterstützt die Bundesrepublik Deutschland in Kooperation mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) seit 2004 den Wiederaufbau der irakischen Polizei durch gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den VAE. Daran haben im Jahre 2004 über 400 irakische Polizisten teilgenommen.
 

3.  Polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe


a) Mittel und Ziele

Nationale Sicherheit lässt sich in Zeiten der Globalisierung nicht mehr allein innerhalb herkömmlicher Landesgrenzen gewährleisten, sondern setzt mehr denn je enge internationale polizeiliche Zusammenarbeit voraus. Mit allen Nachbarstaaten Deutschlands bestehen bilaterale polizeiliche Abkommen, die teilweise über den Schengen-Standard hinausgehen und fortlaufend weiterentwickelt werden. Gegenstand der Abkommen sind im Wesentlichen Regelungen zu grenzüberschreitenden Polizeieinsätzen (z.B. Observation, Kontrollierte Lieferungen, Nacheile), zu gemeinsamen polizeilichen Einsatzformen (gemischte Streifen), zu gegenseitigem Informationsaustausch, zu gemeinsamen Zentren sowie zu grenzüberschreitender personeller Unterstützung.

Die Gewährung polizeilicher Ausbildungs- und Ausstattungshilfe bildet einen festen Bestandteil der internationalen Zusammenarbeit. Es soll ein möglichst gleichwertig hoher Standard im Bereich der Ausbildung sowie der technischen Einsatzmittel erreicht und auf diese Weise der Auf- und Ausbau demokratischer Strukturen in den Entstehungsländern der Kriminalität gefördert werden.

Im Vordergrund der Aktivitäten stehen umfangreiche Einweisungs-, Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Informations- und Hospitationsaufenthalte in Deutschland. Technische Ausstattungshilfe umfasst nur solche Mittel, die nach deutschem Recht als polizeiliche Einsatzmittel zugelassen sind, nicht jedoch Waffen, Munition oder Gegenstände zur Ausübung unmittelbaren Zwanges (wie z.B. Handfesseln, Schlagstöcke, Wasserwerfer, Reizstoffsprühgeräte).

Die Bundesregierung misst der Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnern auf diesem Gebiet große Bedeutung bei und legt den Schwerpunkt der Maßnahmen auf die in den Beitritts- und Erweitungsprozess involvierten Staaten. Unter diesem Gesichtspunkt engagiert sich Deutschland maßgeblich in den auslaufenden EU-Programmen Transition Facility für die neuen Mitgliedstaaten, PHARE (Poland Hungary Assistance Reconstruction Economies) für die Beitrittsländer und CARDS-Programm (Community Assistance for Reconstruction, Development and Stabilization) für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien sowie Montenegro und wird dieses Engagement in den Programmen IPA (Instrument for Pre-Accession) und  ENPI (European Neighbourhood and Partnership Instrument) fortsetzen.

Zudem unterstützt und nutzt Deutschland das EU-Rahmenprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ mit den Unterprogrammen „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ und „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken“.

Unter dem Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ sind mehrere deutsche Polizeibehörden als Rahmenpartner seitens der EU anerkannt und werden unter diesen Partnerschaften bis einschließlich 2010 Kooperationsprojekte durchführen.  

b) EU-Förderprogramme

  1. PHARE- [Poland and Hungary Assistance for Reconstruction of Economies]
    TWINNING-Projekte: http://europa.eu.int/comm/enlargement
    Die deutsche Polizei unterstützt Beitrittskandidaten im Rahmen solcher EU-Projekte als Führungspartner beim Aufbau von deren Polizeiorganisationen. Ein beachtlicher Teil der unter deutscher Leitung durchgeführten Projekte wurde bei EU-Evaluierungen mit „sehr erfolgreich“ bewertet, darunter alle Projekte unter Leitung der Bundespolizei.

  2. TACIS-[Technical Assistance to the Commonwealth of Independent States]
    Projekte: http://europa.eu.int/comm/external_relations
    In der Ukraine hat die Bundespolizei ein Projekt zur Optimierung des Grenzregimes geleitet.

  3. CARDS-[Community Assistance for Reconstruction, Development and Stabilization]Es wurden bereits mehrere Projekte in Kroatien und Bosnien-Herzegowina unter Leitung der Bundespolizei erfolgreich durchgeführt, neue Projekte sind in Planung.
     
    Seit Dezember 2004 hat das BMI darüber hinaus die Projektleitung der Police Assistance Mission of the European Community for Albania (PAMECA) übernommen. Hierbei sind 16 Experten aus 9 Mitgliedstaaten über drei Jahre in Tirana beratend für die albanische Polizei und Justiz tätig. Das Projekt hat ein Gesamtvolumen von 10,8 Mio. Euro.
     
    Neben dem Aufbau von Einsatz- und Unterstützungsstrukturen zielen alle Projekte auf die Förderung des Demokratisierungsprozesses in teils noch paramilitärisch geprägten Grenzschutzorganisationen und die Transformation zu bürgernaher Polizei.

  4. AGIS:
    (http://europa.eu.int/comm/justice_home/funding/agis/funding_agis_en.htm)
    Deutschland unterstützt das EU - Finanzierungsprogramm zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit AGIS, das folgende Maßnahmen umfasst:
  • Aus- und Fortbildung,
  • Austausch und Praktika,
  • Forschungsarbeiten und Studien,
  • die Verbreitung der im Rahmen des Programms erzielten Ergebnisse,
  • Konferenzen und Seminare zwecks engerer Zusammenarbeit der Angehörigen der Rechtsberufe und der für die Kriminalitätsprävention und -bekämpfung organisierter sowie nicht organisierter Kriminalität zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten,
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Partnern.


c) Stabilitätspakt für Südosteuropa-/ Projekte
 
Das BMI leistet seit dem Jahre 2000 aus den Mitteln des Stabilitätspaktes Südosteuropa umfassende polizeiliche Ausstattungs- und Ausbildungshilfe für die Polizeien im ehemaligen Jugoslawien. Damit leistet es einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität in dieser von Krieg und Bürgerkrieg gezeichneten Region.

 
So hatte Deutschland z.B. im Rahmen des SOE-Stabilitätspakt eine Partnerschaft für Kroatien übernommen und wurde dabei von Österreich und Slowenien unterstützt. Ziele waren die Entwicklung und nachhaltige Stabilisierung der Bereiche Asyl, Migration und Grenzschutz. Die Gesamtleitung hatte die Bundespolizei. Nach einer Evaluierung folgte die Erarbeitung eines Nationalen Aktion Plans (NAP). Dieser wurde unter Leitung der BPOL bis Januar 2004 erfolgreich umgesetzt. Das Budget betrug 0,5 Millionen Euro.

4. Internationale Beratungstätigkeit im Polizeibereich

Das BMI unterstützt mit Bundespolizei, BKA unter Einbeziehung der Länderpolizeien europäische und internationale Organisationen wie die OSZE, das International Center for Migration Policy D evelopment (ICMPD), die Internationale Organisation für Migration (IOM) die Democratic Control of Armed Forces (DCAF) und das United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) bei der Fortentwicklung freiheitlicher, demokratischer und rechtsstaatlicher grenzpolizeilicher und polizeilicher Strukturen, u.a. in den Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas sowie in Zentralasien und Südamerika. Diese nachhaltige Unterstützung erfolgt sowohl durch Beratung, Vorträge, Erfahrungsaustausche, als auch in finanzieller Hinsicht.

5. Unterstützung der humanitären Not- und Wiederaufbauhilfe

Das Bundesministerium des Innern hat durch seine Einsatzorganisation, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), im Rahmen der humanitären Not- und Wiederaufbauhilfe aktive Unterstützung geleistet.

Auch zukünftig wird die Bundesregierung u.a. durch das THW bei internationalen Einsätzen in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht starker Partner der Vereinten Nationen sein.

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