Tarifbeschäftigte
Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und ersetzte den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie die entsprechenden Tarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes. Wesentliche Neuerungen im TVöD sind das einheitliche Tarifrecht für alle Tarifbeschäftigten und die Einführung eines leistungs- und erfahrungsorientierten Entgeltsystems.
Die Überleitung der ehemaligen Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes in den TVöD ist durch den TVÜ-Bund geregelt, der zeitgleich mit dem TVöD in Kraft getreten ist. Er normiert darüber hinaus Besitzstands- und Übergangsregelungen.
Durch den Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeitungsTV-Bund) ist für die Tarifbeschäftigten eine Entgeltkomponente eingeführt worden, die sich ausschließlich an der individuellen Leistung des Beschäftigten orientiert.




