Gesundheitsförderungsbericht 2010
+ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Quelle: picture-alliance/dpa
Im Mittelpunkt des Gesundheitsförderungsberichts 2010 stehen die Aktivitäten der Ressorts in vier wichtigen Handlungsfeldern der Gesundheitsförderung:
Gesundheitsförderliches Führungsverhalten
Führung und Gesundheit stehen im unmittelbaren Zusammenhang. Die Führungskräfte müssen ihre sozialen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten nutzen, um die Gesundheit der Beschäftigten der Bundesverwaltung nachhaltig zu fördern. Die Sensibilisierung der Führungskräfte für das Thema Gesundheitsförderung nimmt deshalb sowohl bei der Unfallkasse des Bundes als auch bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung einen wichtigen Stellenwert bei den Fortbildungen, Fachtagungen und sonstigen Informationsangeboten ein. Diese Angebote werden durch ressortspezifische Schulungen ergänzt.
Systematisches Gesundheitsmanagement
Neben der Schulung von Führungskräften ist auch ein systematisches Gesundheitsmanagement der Dienststellen von zentraler Bedeutung. Es beginnt bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen und schließt die Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens der Beschäftigten mit ein.
In einigen Bereichen der Bundesverwaltung sind Beschäftigte einem erhöhten Risiko ausgesetzt, psychisch extrem belastende Ereignisse (Konfrontation mit Schwerverletzten, Einsätze in Katastrophengebieten) zu erleben. Dies ist für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung. Zum einen, weil es oftmals an erfahrenem Fachpersonal in diesen Bereich „Psychotraumata“ fehlt. Zum anderen, weil Erkrankungen in diesem Bereich häufig zu längeren Abwesenheiten bis hin zur Arbeits- und Dienstunfähigkeit führen. Der Gesundheitsförderungsbericht 2010 stellt deshalb erstmals dar, wie betroffene Ressorts auf diese Herausforderung reagieren und zeigt gute Praxisbeispiele auf.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Viele Fehlzeiten gehen auf Langzeiterkrankungen (über 30 Tage) zurück. Da das Durchschnittsalter der Beschäftigten weiter zunehmen wird und die krankheitsbedingten Fehltage mit zunehmendem Alter steigen, ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. Deshalb muss die Wirksamkeit des betrieblichen Eingliederungsmanagements, das langfristig und häufig erkrankten Beschäftigten frühzeitige Hilfen bieten soll, regelmäßig auf seine Effektivität geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Verschiedene Ressorts haben das Eingliederungsmanagement in das betriebliche Gesundheitsmanagement integriert und ein ganzheitliches Fehlzeitenmanagement eingeführt. Andere haben Verfahrensgrundsätze mit den Personalvertretungen entwickelt und entsprechende Dienstvereinbarungen geschlossen.
Arbeitsschutz
Im Bereich Arbeitsschutz meldeten die Bundesressorts im Jahr 2010 wieder mehr Dienst- und Dienstwegeunfälle. Fragen der sicheren Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung, des Lärmschutzes, der Geräte- und Produktsicherheit und des Umgangs mit Gefahrstoffen bleiben deshalb von zentraler Bedeutung.
Die Entwicklung der krankheitsbedingten Fehltage der 262.149 Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung wird im dritten Kapitel des Berichts dargestellt. Der Bericht schlüsselt die Daten nach Status- und Laufbahngruppen, Geschlecht und Alter auf. Insgesamt ist die Zahl der durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehltage von 17,76 auf 18,06 Arbeitstage je Beschäftigten leicht angestiegen. Die Zahlen für die unmittelbare Bundesverwaltung berücksichtigen bereits das höhere Durchschnittsalter der Beschäftigten gegenüber den Beschäftigten der Wirtschaft. Obwohl die Fehlzeitenquote in der Bundesverwaltung von 7,19 % mit 1,21 % über der in der gewerblichen Wirtschaft liegt, entspricht die Entwicklungstendenz der in der Wirtschaft. Für eine aussagekräftige Gegenüberstellung der Fehlzeiten werden die Werte des Bundes wegen der unterschiedlichen Altersstruktur der Beschäftigten und wegen der Unterschiede bei der Erfassung der Fehlzeiten bereinigt (Kurzzeiterkankungen bis drei Tage und Rehabilitationsmaßnahmen werden für die Wirtschaft nicht erfasst). Nach der Bereinigung ergibt sich eine altersstandardisierte Fehlzeitenquote in Höhe von 6,01 Prozent (15,09 Arbeitstage).
Der Anstieg der Fehlzeiten in der Bundesverwaltung geht sowohl auf eine Zunahme der Kurzzeiterkrankungen (ein bis drei Tage) als auch der Langzeiterkrankungen (über 30 Tage) zurück. Die Fehlzeitenquote differiert stark zwischen den einzelnen Laufbahngruppen und steigt mit dem Lebensalter der Beschäftigten.
Den Anstieg bei den Wegeunfällen führt die Unfallkasse Bund auf die lang anhaltende Kälteperiode im vergangenen Jahr zurück. Glatteis war dabei die Hauptursache. Zu den übrigen Ursachen liegen dem Bund als Dienstherrn / Arbeitgeber keine Hinweise vor, da diese den Arbeitgebern grundsätzlich nicht bekanntgegeben werden.





