Informationsüberblick zum bundeseinheitlichen Einbürgerungstest
+ Teilnehmerin eines Einbürgerungstestes
Quelle: picture-alliance/dpa
Durch den Einbürgerungstest werden die „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen, die nun als weitere Einbürgerungsvoraussetzung verlangt werden. Davon befreit sind die Einbürgerungsbewerber, die noch keine 16 Jahre alt oder wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht in der Lage sind, diese Voraussetzungen zu erfüllen.
Im Online-Testcenter können Sie probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, wird angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden. Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anschauen.
Sie können online auch einen interaktiven Fragenkatalog bearbeiten. Nach der Bearbeitung jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt. Der Test besteht aus 310 Fragen, davon 300 allgemeine Fragen und 10 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind.





