DNA-Analyse

Die DNA-Analyse hat sich zu einem besonders effektiven und unverzichtbaren Werkzeug der Kriminalitätsbekämpfung entwickelt.

Gemeinsam mit der Daktyloskopie hat sie heute eine zentrale Bedeutung bei der Aufklärung von Straftaten. Mörder, Sexualstraftäter und andere Straftäter können in vielen Fällen durch die Bestimmung des DNA-Identifizierungsmusters ihrer am Tatort eines Verbrechens gefundenen Zellen überführt werden.

Auch viele teilweise Jahrzehnte zurück liegende Verbrechen konnten mit Hilfe der DNA-Analyse aufgeklärt werden, indem damals gesicherte Spuren nun mit verfeinerten Methoden molekulargenetisch untersucht werden.
Seit ihrer Errichtung im Jahr 1998 sind über die DNA-Analyse-Datei 709 Tötungsdelikte, 1.381 Sexualstraftaten, 4.127 Fälle von Raub oder Erpressung und 48.648 Diebstähle aufgeklärt worden. Folgende Beispiele aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle seien genannt:

  • Im Dezember 1995 wurde eine 20-jährige Frau im Regionalzug Dresden-Zwickau geknebelt, vergewaltigt und aus dem Zug geworfen. Sie erstickte an dem Knebel. Nachdem die Ermittlungen vier Jahre ohne Erfolg geblieben waren, konnte der Täter anhand von Sekretspuren durch Abgleich mit der DNA-Analysedatei zweifelsfrei identifiziert und überführt werden.
  • Sieben Jahre nach dem Mord an zwei 16-jährigen Mädchen in Limburg im Oktober 1994 konnte ein 41-jähriger Mann anhand einer auf einem Strumpf gesicherten Sekretspur per DNA-Analyse als Täter ermittelt werden.
  • Bei einem Waldspaziergang wurde im Februar 1997 in Sachsen ein Ehepaar erschossen. Der Täter konnte anhand einer am Tatort gefundenen Zigarettenkippe überführt werden.
  • Am 13. Juli 1983 wurde eine 25 Jahre alte Frau im Münsterland Opfer eines Sexualmordes. Fast 20 Jahre nach der Tat konnte der Täter aufgrund seinerzeit am Tatort sichergestellter, aber erst jetzt aufgrund technischen Fortschritts verwertbarer Sekretspuren überführt und rechtskräftig verurteilt werden.
  • Bei einem Mord an einer 76jährigen Frau am 23. Dezember 1985 in Bremen konnte der Täter wegen seiner am Tatort aufgefundenen Sekretspuren im Jahre 2003 verurteilt werden.
  • Der Mord an dem Münchner Modemacher Moshammer im Januar 2005 konnte innerhalb von 48 Stunden geklärt werden, weil der Abgleich der aufgefundenen DNA-Spuren mit der DNA-Analyse-Datei ergeben hatte, dass der Täter bereits wegen einer anderen Straftat wenige Monate zuvor erfasst worden war.

In der beim Bundeskriminalamt eingerichteten DNA-Analysedatei werden seit April 1998 von den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt DNA-Identifizierungsmuster in Form eines Zahlencodes gespeichert. Dieses wird durch die kriminaltechnische Untersuchung von menschlichen Zellen bestimmt, die an einem Tatort gesichert wurden oder die von Personen stammen, die beschuldigt werden, eine Sexualstraftat oder eine Straftat von erheblicher Bedeutung begangen zu haben oder die wegen einer solchen Straftat verurteilt wurden. Zudem muss ein richterlicher Beschluss vorliegen oder eine Erklärung des Betroffenen, dass er mit der Untersuchung seiner Zellen einverstanden ist (§§ 81 e, f und g StPO).

In der DNA-Analysedatei sind die DNA-Identifizierungsmuster von mehr als 628.000 Personen (Stand: 31. März 2009) und über 150.000 Spurendatensätze enthalten. Die Anzahl der gespeicherten Datensätze nimmt monatlich um etwa 8.000 bis 9.000 zu. Zur Zeit liegt die Tataufklärungsquote bei 31,2 %, das heißt in nahezu jedem 3. Fall kann bei der Neuerfassung von Datensätzen ein Spurendatensatz einem Personendatensatz zugeordnet werden.

Befürchtungen, die Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern in der DNA-Analysedatei würde der Polizei einen Zugriff auf die besonders sensiblen Erbinformationen des Menschen erlauben, sind unbegründet. Aus rechtlichen und technischen Gründen werden nur die zwar höchst individuellen, aber nicht mit genetischer Information belegten, so genannten nicht kodierenden Bereiche der menschlichen DNA untersucht. Rückschlüsse auf den genetischen Code und damit auf persönliche Merkmale der gespeicherten Person sind ausgeschlossen.

Insbesondere das Bundeskriminalamt perfektioniert die Gewinnung von DNA-Spuren aus minimalen Tatortspuren ständig. So hat es etwa eine spezielle Methode entwickelt, auch an ausgefallenen ("telogenen") Haaren ohne Zellanhaftungen das DNA-Identifizierungsmuster zu bestimmen. Mit diesem Verfahren konnte anhand eines telogenen Haars, das sich an einem am Tatort aufgefundenen Handtuch befand, festgestellt werden, dass Wolfgang Grams an der Ermordung des damaligen Treuhand-Chefs Detlev Carsten Rohwedder am 1. April 1991 beteiligt war.

Die DNA-Analyse hilft nicht nur, Täter zweifelsfrei zu ermitteln, sondern auch unschuldige Verdächtige rasch zu entlasten. Wenn eine Tatortspur einer Person zugewiesen werden kann, können sich die Ermittlungen auf diese Person konzentrieren. Andere Personen, die ohne DNA-Analyse in den Kreis der Verdächtigen geraten wären, werden dadurch entlastet und sind nicht mehr mit weiteren polizeilichen Ermittlungen konfrontiert.

Die hohe Zuverlässigkeit und Treffsicherheit der DNA-Analysedatei trägt überdies dazu bei, Wiederholungstaten zu verhindern. Wer damit rechnen muss, aufgrund eines einzelnen Haares oder kleinster Hautpartikel eindeutig identifiziert und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden, wird vor einer erneuten Straftat möglicherweise zurückschrecken.

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