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Demografische Entwicklung

In Deutschland vollzieht sich wie auch in vielen anderen europäischen Ländern ein bedeutender demografischer Wandel. Die Bevölkerung geht zurück und es gibt immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen. Dieser Veränderungsprozess stellt eine der bedeutendsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen für unser Land dar.


Zensus 2011

Deutschland wird im Jahr 2011 gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Volks- und Wohnungszählung auf der Grundlage der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen vom 9. Juli 2008 durchführen. Das Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 regelt dafür die rechtlichen Grundlagen.

Spot des Statistischen Bundesamtes zum Zensus 2011

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Die statistischen Ämter von Bund und Ländern werden die Volkszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 bundeseinheitlich durchführen. Beim Zensus 2011 wird in Deutschland ein neues Verfahren angewandt: Statt alle Einwohner und Einwohnerinnen zu befragen, wie es bisher bei traditionellen Volkszählungen per Fragebogen üblich war, werden bei dem sog. registergestützten Zensus hauptsächlich die in den Registern der Verwaltung vorhandenen Daten genutzt. Das Zensusgesetz 2011 legt fest, welche konkreten Daten aus den Verwaltungsregistern herangezogen werden. Dies reduziert im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung sowohl den Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Zensus als auch die Belastung der Bürger mit Auskunftspflichten. Zur Ermittlung der benötigten Daten werden dafür in erster Linie die Melderegister der Kommunen, die Register der Bundesagentur für Arbeit und Daten der Vermessungsverwaltung genutzt. 

Daten, die nicht aus den Verwaltungsregistern gewonnen werden können (Informationen zu Bildung, Ausbildung und Beruf), werden durch eine interviewgestützte Stichprobe bei ca. 10 % der Bevölkerung (Haushaltsstichprobe) erhoben. Die Auskunft kann dabei mündlich gegenüber dem Interviewer, online oder postalisch erfolgen. Die Ergebnisse dieser Befragungen sollen die Qualität der aus den Registern gewonnenen Ergebnisse prüfen und zur statistischen Korrektur von ggf. in den Registern enthaltenen Fehlern herangezogen werden. Hierbei wird das vom Bundesverfassungsgericht festgelegte "Rückspielverbot" beachtet, wonach für die Statistik erhobene Daten nicht an die Verwaltung gegeben werden dürfen. Das bedeutet, dass die Erkenntnisse der Statistik über festgestellte Fehler in den Melderegistern den registerführenden Stellen nicht bekannt gemacht werden dürfen. Außerdem werden die Daten zu den Gebäuden und Wohnungen - hierzu existieren in Deutschland bisher keine Register - postalisch bei allen Eigentümern erfragt. In der Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 vom 25. Juni 2010 sind das Stichprobenverfahren sowie der konkrete Stichprobenumfang für die Haushaltebefragung des Zensus 2011 festgelegt. Das Statistische Bundesamt legt danach den bundesweiten Stichprobenplan fest, zieht die Stichproben bundesweit jeweils am gleichen Datum und dokumentiert das Auswahlverfahren sowie die einbezogenen Anschriften.

Eine Volks- und Wohnungszählung ist eine der wichtigsten statistischen Erhebungen. Mit dem Zensus 2011 wird ermittelt, wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, in den einzelnen Bundesländern sowie in den Städten und Gemeinden leben, wie sie wohnen und arbeiten. Ein zentrales Ergebnis des Zensus 2011 wird die amtliche Einwohnerzahl sein, die für viele Entscheidungen und Planungsprozesse in Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch in der Wirtschaft, der Verwaltung und der Wissenschaft eine unerlässliche Grundlage ist. 

Deutschland benötigt den anstehenden Zensus, weil neue Daten zur Struktur der Bevölkerung sowie deren Erwerbs- und Wohnsituation notwendig sind. Die aktuellen Zahlen basieren auf Fortschreibungen der Ergebnisse der letzten Volkszählungen. Volkszählungen fanden hierzulande zuletzt 1987 in der Bundesrepublik Deutschland und 1981 in der DDR statt. Die Fortschreibung beispielsweise der bei den letzten Volkszählungen ermittelten amtlichen Einwohnerzahl erfolgt anhand der Zahl der Geburten, der Sterbefälle und der Zu- und Fortzüge, die seitdem gemeldet wurden. Im Laufe der Jahre nehmen dabei Ungenauigkeiten zu, da sich Fehler häufen. Ein neuer Zensus ist daher regelmäßig notwendig, um Fortschreibungen ebenso wie auf den Zensus basierende Stichproben wieder auf eine neue, verlässliche Basis zu stellen. Die gegenwärtig von der amtlichen Statistik durch die Fortschreibung ermittelten Bevölkerungszahlen sind vermutlich deutlich überhöht. Das Statistische Bundesamt schätzt die Überhöhung auf etwa 1,3 Millionen Personen.

Neben den Bevölkerungszahlen müssen auch die Daten zum Erwerbsleben und zu den Wohnungen und deren Ausstattung auf eine neue Basis gestellt werden - auch das kann nur ein Zensus leisten

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