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Sicherheit

Das Bundesministerium des Innern ist verantwortlich für die Sicherheit, den Schutz der Bürger vor Gewalt, Terrorismus und Kriminalität wie für den Schutz unserer Verfassung, damit die hier festgeschriebenen Grundwerte weiterhin gelebte Wirklichkeit in unserer Gesellschaft bleiben.


Sicherheit

Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe des Staates.

Dies umfasst den Schutz der Bürger und ihrer Freiheit sowie den Schutz der demokratischen Ordnung. Sicherheit ist eine zentrale Bedingung für die Stabilität des Gemeinwesens und das wirtschaftliche Wohlergehen von Gesellschaft und Bürgern. Der Schutz der Sicherheit in Deutschland wird auf hohem Niveau gewährleistet.

Die Aufgaben zur Gewährleistung der inneren Sicherheit einschließlich der Verbrechensbekämpfung werden überwiegend vor Ort bewältigt und liegen in der Verantwortung der Bundesländer. Das gilt sowohl für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten als auch für die allgemeine Gefahrenabwehr vor Ort. In bestimmten Bereichen von herausgehobener oder gesamtstaatlicher Bedeutung nimmt aber der Bund, insbesondere durch die Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, Aufgaben wahr. Aufgrund dieser Kompetenzverteilung gibt es in Deutschland außer den 16 Länderpolizeien auch Polizeibehörden des Bundes, wie das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei. Die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz und den 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz wahrgenommen.

Ebenso ist der Bevölkerungsschutz Bestandteil der nationalen Sicherheitsarchitektur, er umfasst den Katastrophen- und den Zivilschutz. Die zuständigen Behörden des Bundes dafür sind die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

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