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2.659 Asylanträge im Januar 2010

Im Januar 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.659 Asylerstanträge gestellt.

Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 489 Personen (22,5 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2009 stieg die Zahl der Asylbewerber um 317 Personen (13,5 Prozent).

419 Personen erhielten im Januar 2010 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (17,8 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 140 Personen (6,0 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Januar 2010 2.659 Personen (Vormonat 2.170 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 489 (22,5 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Januar 2009: 2.342 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Januar 2010 um 317 (13,5 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Januar 2010 waren:

Zum Vergleich

Nr.LandNovemberDezemberJanuar
 1.Irak558326552
 2.Afghanistan406352469
 3.Iran121135156
 4.Türkei9296112
 5.Vietnam556599
 6.Russ. Föd.1218392
 7.Syrien884884
 8.Kosovo1149983
 9.Aserbaidschan578673
10.Serbien523668

Neben den 2.659 Erstanträgen wurden im Januar 2010 346 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Im Januar 2010 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.348 Personen (Vormonat: 2.283) entschieden.

Insgesamt 419 Personen (17,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 36 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 383 Personen (16,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Januar 2010 bei 140 Personen (6,0 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.071 Personen (45,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 718 Personen (30,6 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Januar 2010 23.503 (19.503 Erstanträge und 4.000 Folgeverfahren).

Erscheinungsdatum
05.02.2010


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