Sammlung zum ausländischen Namensrecht

Die Angaben zur Namensführung der Ehegatten und zum Familiennamen des Kindes nach ausländischem Recht sind für alle mit der Registrierung ausländischer Staatsangehöriger befassten deutschen Stellen von Bedeutung. Insbesondere den Standesbeamten soll die Feststellung der Namen, mit denen ausländische Staatsangehörige in die Personenstandsbücher einzutragen sind, durch die aktuelle Übersicht erleichtert werden.

Die Angaben zur Namensführung der Ehegatten und zum Familiennamen des Kindes nach ausländischem Recht sind für alle mit der Registrierung ausländischer Staatsangehöriger befassten deutschen Stellen von Bedeutung. Insbesondere den Standesbeamten soll die Feststellung der Namen, mit denen ausländische Staatsangehörige in die Personenstandsbücher einzutragen sind, durch die aktuelle Übersicht erleichtert werden. Die Sammlung soll den Standesbeamten einen Anhalt für die Rechtslage in den erfassten Staaten geben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Berichte der deutschen Auslandsvertretungen aufgrund der unterschiedlich zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten (wie z.B. die Einschaltung von Vertrauensanwälten) von unterschiedlicher Qualität sind. Nicht in allen Fällen konnten die oft sehr vielfältigen Formen der Namensführung vollständig erfasst und dargestellt werden. In Einzelfällen kann es daher erforderlich sein, anderweit zu recherchieren und - insbesondere bei Anhaltspunkten für eine Rechtsänderung in dem betreffenden Staat - den aktuellen Stand zu ermitteln.

Anhand der von den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Feststellungen wurde die Zusammenstellung zur

  • Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht (- V II 1 - 133 400/11 -) und zum
  • Familiennamen des Kindes nach ausländischem Recht (- V II 1 - 133 400/9 -).

neugefasst. 

Stand: 11. November 2011

Veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 29/30 vom 17. Mai 2004 (GMBl 2004, S. 558);

  • geändert am 13. September 2004 – Namensführung der Ehegatten in Kasachstan;
  • geändert am 10. Juni 2005 – Namensführung der Ehegatten in Äthiopien, Burkina Faso, Ghana, Litauen, Republik Moldau, Nigeria, Ungarn und Familienname des Kindes in Äthiopien, Bulgarien, Ghana, Nigeria, Ungarn;
  • geändert am 9. Februar 2007 – Namensführung der Ehegatten in Dänemark, Irak, Slowakei, Thailand und Familienname des Kindes in Costa Rica, Dänemark, Frankreich, Irak, Luxemburg, Peru, Türkei. Serbien und Montenegro sind seit dem 3. Juni 2006 unabhängig und gesondert erfasst;
  • geändert am 2. April 2008 – Namensführung der Ehegatten in Armenien, Niederlande, Peru, Philippinen und Familienname des Kindes in Philippinen, Portugal;
  • geändert am 11. November 2010 - Namensführung der Ehegatten in Ecuador und Griechenland und Familienname des Kindes in Griechenland. Die Angaben zum Kosovo wurden neu in die Sammlung aufgenommen;
  • geändert am 11. November 2011 – Namensführung der Ehegatten in der Dominikanischen Republik, der Republik Korea und Thailand und Familienname des Kindes in der Dominikanischen Republik.

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