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2.361 Asylanträge im Februar 2010

Im Februar 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.361 Asylerstanträge gestellt.

Im Februar 2010 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.361 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank damit im Vergleich zum Vormonat um 298 Personen (-11,2 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2009 stieg die Zahl der Asylbewerber dagegen um 425 Personen (22,0 Prozent).

579 Personen erhielten im Februar 2010 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (19,2 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 209 Personen (6,9 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthaltsgesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Februar 2010 2.361 Personen (Vormonat 2.659 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 298 (-11,2 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Februar 2009: 1.936 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Februar 2010 um 425 (22,0 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Februar 2010 waren:

Zum Vergleich

Nr.LandDezemberJanuarFebruar
 1.Afghanistan352469471
 2.Irak326552461
 3.Iran135156144
 4.Kosovo9983114
 5.Russ. Föd.8392106
 6.Türkei9611290
 7.Serbien366875
 8.Syrien488474
 9.Nigeria615072
10.Indien625660

Neben den 2.361 Erstanträgen wurden im Februar 2010 416 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Im Februar 2010 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.016 Personen (Vormonat: 2.348) entschieden.

Insgesamt 579 Personen (19,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 55 Personen (1,8 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 524 Personen (17,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im Februar 2010 bei 209 Personen (6,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.555 Personen (51,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 673 Personen (22,3 Prozent).

II.Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis Februar 2010 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis Februar 2010 haben insgesamt 5.091 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (4.353 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 738 Personen
(16,9 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Februar 2010:

Nr.Land
1.Irak1.028 Personen
2.Afghanistan959 Personen
3.Iran300 Personen
4.Türkei203 Personen
5.Kosovo202 Personen
6.Russ. Föderation199 Personen
7.Syrien161 Personen
8.Vietnam157 Personen
9.Serbien146 Personen
10.Nigeria125 Personen

Neben den 5.091 Erstanträgen wurden insgesamt 795 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis Februar 2010 hat das Bundesamt 5.356 Entscheidungen (Vorjahr: 4.000) getroffen.

Insgesamt 997 Personen (18,6 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 91 Personen (1,7 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 906 Personen (16,9 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i.V.m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Februar 2010 bei 349 Personen (6,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 2.622 Personen (49,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.388 Personen (25,9 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Februar 2010 23.396, darunter 19.372 Erstanträge und 4.024 Folgeanträge (Vormonat: 23.503 anhängige Verfahren, davon 19.503 Erst- und 4.000 Folgeanträge).

Erscheinungsdatum
03.03.2010


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