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Vorratsdatenspeicherung: Stellungnahme des Bundesinnenministers

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der sog. Vorratsdatenspeicherung erklärte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière heute Mittag vor Journalisten:

"Ich hätte mir ein anderes Urteil gewünscht, aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt. Das Gericht hat gesagt: So geht es nicht, aber anders geht es. Und ich füge hinzu: Und so muss es dann auch gehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die zugrunde liegende EU-Richtlinie nicht beanstandet. Es hat die sechsmonatige anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für möglich erklärt und überdies deutlich gemacht, dass eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung sind. All dies hat das Gericht aber an enge Voraussetzungen geknüpft, die die europäischen Vorgaben in einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Weise ausgestalten.

Es gilt nun, den Blick nach vorn zu richten. Ich bitte das zuständige Bundesjustizministerium, die weiterhin geltende EU-Richtlinie zügig - das heißt klug, aber schnell - im Interesse von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung umzusetzen. Das Bundesinnenministerium wird das Justizministerium dabei drängend unterstützen."

Datum
02.03.2010
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