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Öffentlicher Dienst

Nahezu 4,5 Millionen Menschen sind in Deutschland im öffentlichen Dienst beschäftigt, also beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden. Es gibt zwei Gruppen von Beschäftigten: Beamte und Beamtinnen sowie Tarifbeschäftigte.


Tarifbeschäftigte

Die Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten des Bundes regeln sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Er ist am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten und ersetzte den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie die entsprechenden Tarifverträge für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes. Wesentliche Neuerungen im TVöD sind das einheitliche Tarifrecht für alle Tarifbeschäftigten und die Einführung eines leistungs- und erfahrungsorientierten Entgeltsystems.

Die Überleitung der ehemaligen Angestellten sowie Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes in den TVöD ist durch den TVÜ-Bund geregelt, der zeitgleich mit dem TVöD in Kraft getreten ist. Er normiert darüber hinaus Besitzstands- und Übergangsregelungen.


Durch den Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeitungsTV-Bund) ist für die Tarifbeschäftigten eine Entgeltkomponente eingeführt worden, die sich ausschließlich an der individuellen Leistung des Beschäftigten orientiert.

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