Beflaggungsbeispiele
Die Flagge der Einheit befindet sich auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude in Berlin.
Bei einem Staatsbesuch – im Unterschied zu einem Offiziellen Besuch, einem Arbeitsbesuch oder einem Terminbesuch von Staats- oder Regierungschefs – wird in Berlin auch die sogenannte Protokollstrecke beflaggt; hierbei wird abwechselnd die Europaflagge, die Flagge des Gastlandes und die Bundesflagge gehisst.
Gemäß Abschnitt V. 2 des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gilt bei Beflaggungen grundsätzlich folgende Reihenfolge (v. l. n. r.): Europaflagge - Bundes(dienst-)flagge - Landesflagge - Gemeindeflagge. Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen dagegen werden links der Europaflagge gehisst (z. B. die Flagge der Vereinten Nationen).
Die Europaflagge, die Bundes(dienst-)flagge und die Berliner Landesflagge sind auch als Bannerform zugelassen, wie hier vor dem Berliner Rathaus zu sehen ist (siehe Abschnitt V.1 des Beflaggungserlasses).
Die Verwendung der Bundesflagge als Hissflagge im Hochformat ist – im Unterschied zur autorisierten Bannerform – im offiziellen Gebrauch des Bundes und seiner Dienststellen nicht zulässig (siehe Abschnitt I.1 der Anordnung über die deutschen Flaggen, BGBl. 1996 Teil I, Seite 1729).
Zu Ehren eines Gastes (ab Ministerebene aufwärts) wird die Flagge seines Staates zwischen der Europaflagge und der Bundes(dienst-)flagge gehisst, wie hier vor dem Bundeskanzleramt die Flagge der Vereinigten Republik Tansania (siehe Abschnitt V.2 des Beflaggungserlasses).
Die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn werden täglich beflaggt (siehe Abschnitt II.3 des Beflaggungserlasses). Das Foto zeigt die Europaflagge und die Bundesdienstflagge vor dem Bundesministerium des Innern in Berlin.




