Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 17. April 2009

Die vorläufigen Anwendungshinweise dienen der sachgerechten Anwendung der geänderten gesetzlichen Vorschriften von ihrem Inkrafttreten bis zur Anpassung der einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht gemäß Artikel 84 Abs. 2 GG.

Diese Vorläufigen Anwendungshinweise berücksichtigen neben den Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes noch die mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, FGG-Reformgesetz – FGG-RG vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), vorgenommenen früheren Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) (u.a."Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 158)", "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970)", "Gesetz zur Änderung des Aufenthaltgesetzes und weiterer Gesetze vom 14. März 2005 (BGBl. I S. 122)")). Sie dienen der sachgerechten Anwendung der geänderten gesetzlichen Vorschriften von ihrem Inkrafttreten bis zur Anpassung der einschlägigen Bestimmungen der StAR-VwV gemäß Artikel 84 Abs. 2 GG."

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