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Aktuelles & Presse

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Abschlusserklärung des G8 Justiz- und Innenministertreffens

Bei unserem Treffen in München vom 23. bis 25. Mai 2007 haben wir, die Justiz- und Innenminister und Generalstaatsanwälte der G8-Staaten sowie der Vize-Präsident der Europäischen Kommission Frattini auf Einladung von Frau Bundesministerin Zypries und von Herrn Bundesminister Dr. Schäuble wichtige gemeinsame Anliegen im Bereich Justiz und Inneres erörtert. Im Mittelpunkt standen aktuelle Fragen der Terrorismusbekämpfung und der Integrationspolitik sowie Fragen der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität einschließlich der effektiven Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums.  

Daneben wurde eine Reihe weiterer Themen erörtert, insbesondere die Bekämpfung des Drogenanbaus und des Drogenhandels in Afghanistan sowie die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. In diesem Zusammenhang haben wir die beiden gesonderten Erklärungen „Drogenbekämpfung in Afghanistan“ und „Verstärkung des internationalen Kampfes gegen Kinderpornographie“ verabschiedet, auf die hiermit verwiesen wird. 

Der Generalsekretär von Interpol, Herr Ronald Noble, nahm als Gast an unserem Treffen teil und hat bei dieser Gelegenheit über aktuelle Vorhaben von Interpol berichtet.  


Schlussfolgerungen

Terrorismusbekämpfung

Trotz aller gemeinsamen Bemühungen zur Verhinderung von Anschlägen und zur Zerschlagung terroristischer Netzwerke in allen Teilen der Welt bleibt der internationale Terrorismus eine globale Bedrohung. Die Anschläge der letzten Jahre in New York, Washington, Madrid, Moskau, Beslan, London und an vielen weiteren Orten haben eine neue Dimension des Terrors offenbart und gezeigt, dass offene, freiheitliche Gesellschaften in besonderem Maße gefährdet sind. Wir müssen unsere gemeinsamen Bemühungen zur Terrorismusbekämpfung mit allen Kräften weiter fortsetzen und wo immer nötig verstärken. Die Fortsetzung des bereits umfassenden und zügigen Informationsaustauschs der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden spielt dabei auch in Zukunft eine herausragende Rolle; in Anbetracht des globalen Zuschnitts terroristischer Netzwerke ist er eine unabdingbare Voraussetzung für den wirksamen Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor Anschlägen.  

Da sich terroristische Gruppierungen mehr und mehr moderner Informations- und Kommunikationstechnologien bedienen, werden wir unsere Zusammenarbeit speziell auf diesem Gebiet weiter verstärken. Aufbauend auf bereits laufenden Arbeiten in diesem Bereich haben wir vereinbart,

  • unsere Kenntnisse und Erfahrungen über die Nutzung des Internets durch Terroristen zu vertiefen,
  • den freiwilligen Informationsaustausch auf diesem Gebiet weiter zu intensivieren und die Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit besser auszuschöpfen, um der Nutzung und dem Missbrauch des Internets durch Terroristen zu begegnen
  • zu untersuchen, ob und wie andere Institutionen die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Nutzung des Internets durch Terroristen unterstützen könnten,
  • die weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf die terroristische Nutzung sonstiger Informations- und Kommunikationstechnologien sowie von Rundfunkeinrichtungen auszuloten,
  • das G8-Netzwerk von rund um die Uhr erreichbaren High-Tech-Crime-Kontaktstellen auszubauen und zu stärken und weiterhin seine Anwendung in unseren Ländern zu fördern,
  • darauf hinzuwirken, dass bestimmte Formen des Missbrauchs des Internets zu terroristischen Zwecken unter Beachtung der jeweiligen nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen unter Strafe gestellt werden.

Erfolgreiche Sicherheitspolitik muss möglichst frühzeitig ansetzen, d.h. bereits im Vorfeld der Entstehung terroristischer Strukturen und von konkreten Anschlagsplanungen. Deshalb haben wir vereinbart, unsere Erkenntnisse und Erfahrungen über diejenigen Prozesse auszubauen, die bei einigen in unseren Staaten lebenden Menschen zu Radikalisierung und zur Entstehung von Gewaltbereitschaft bis hin zu so genanntem „Homegrown Terrorism“ führen. Wir sind uns hierbei in der Einschätzung einig, dass nachhaltige Erfolge im Kampf gegen Radikalisierungsprozesse nicht mit sicherheitsbehördlichen Mitteln alleine zu erreichen sind, sondern den Einsatz eines breiteren Spektrums von Maßnahmen erfordern, darunter integrationspolitische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Einbindung der Zivilgesellschaft durch aktives Zugehen auf Jugendliche und andere gefährdete Gruppen. Darüber hinaus haben wir den Dialog mit relevanten Gruppierungen in unseren Ländern besprochen und vereinbart, nationale Experten mit einem Erfahrungsaustausch in diesem Bereich zu beauftragen.  

Nationale rechtliche Regelungen, die die Rückführung von Ausländern ermöglichen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (einschließlich Terrorverdächtiger), können in bestimmten Fällen ein nützliches Mittel darstellen, mit dem die Staaten die nationale Sicherheit schützen und ihrer Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung unter Wahrung der einschlägigen Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts nachkommen können. Wir haben die Schwierigkeiten der Staaten bei der Entwicklung und Umsetzung einer wirksamen und sicheren Rückführungspolitik, die den notwendigen Schutz der nationalen Sicherheit und die Wahrung der Menschenrechte der sicherheitsgefährdenden Personen berücksichtigt, besprochen. Wir unterstützen den weiteren Erfahrungsaustausch unserer Länder und die Analyse von Lösungsansätzen auf der Grundlage der Arbeiten, die die G8-Experten in diesem Bereich in jüngster Zeit durchgeführt haben.  

Unser besonderes Augenmerk muss darüber hinaus dem Schutz so genannter kritischer Energieinfrastrukturen gelten, die wichtige Lebensadern unserer Marktwirtschaft und unserer Gesellschaft bilden und daher gegen mögliche terroristische Gefährdungen besonders gesichert werden müssen. Die Menschen in unseren Ländern erwarten, dass die Versorgung mit Energie zuverlässig funktioniert und nicht durch terroristische Angriffe beeinträchtigt wird. Wir sind daher übereingekommen, die Sachverständigenanalysen zu Schwachstellen und Bedrohungspotenzialen in bezug auf Energieinfrastrukturen sowie den Austausch von „best practices“ in Sicherheitsfragen fortzusetzen und zu intensivieren. Zugleich bekräftigen wir erneut unsere Entschlossenheit, den Schutz aller kritischen Infrastrukturen zu verstärken. Wir haben daher die Rom/Lyon-Gruppe beauftragt, den Austausch von „best practices“ zwischen unseren Ländern zu verstärken und vergleichbare Analysen in Bezug auf weitere kritische Infrastrukturen in Angriff zu nehmen.

Um der terroristischen Bedrohung in und aus der Luft noch wirksamer zu begegnen, haben wir auch im Bereich der Luftsicherheit unsere Zusammenarbeit weiter verstärkt. So haben wir im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Aktionsplans der „Secure and Facilitated International Travel Initiative“ (SAFTI) weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsicherheit besprochen sowie Empfehlungen und best practices ausgearbeitet, die der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) als eine Grundlage für dortige weitere Arbeiten übermittelt werden.  

Bezüglich der Interpol-Datenbank für abhanden gekommene und gestohlene Reisedokumente haben wir vereinbart, rund um die Uhr erreichbare Kontaktstellen einzurichten, die auf Daten inländischer Reisepässe zugreifen und helfen können, Treffer abzuklären, die bei Zugriffen auf die Interpol-Datenbank erzielt wurden. Dadurch kann dieses Instrument noch wirksamer dafür genutzt werden, Terroristen und Kriminelle davon abzuhalten, abhanden gekommene und gestohlene Dokumente zu missbrauchen.

 

Schutz geistigen Eigentums

Markenpiraterie und die unerlaubte Nachahmung von Produkten schädigen die Innovationskraft einer Volkswirtschaft. Sie stellen einen Betrug am gutgläubigen Verbraucher dar und können zu Gefahren für Leib und Leben führen. Komplexe und weltweit agierende kriminelle Netzwerke begehen immer häufiger Verbrechen gegen geistiges Eigentum. Der Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie ist deshalb eine strafrechts-, ordnungs-, wirtschafts- und verbraucherpolitische Aufgabe ersten Ranges.  

Wir sind uns darin einig, dass das Zivilrecht hierzu einen wichtigen Beitrag leisten kann. Die Staaten sollten erwägen, im Einklang mit ihrem jeweiligen Rechtssystem rechtliche Regelungen zu treffen, die es Rechtsinhabern ermöglichen, ihre Rechte zivilrechtlich in einem beschleunigten Verfahren geltend zu machen. Ein solches Verfahren kann derart gestaltet sein, dass ein Rechtsinhaber allein auf der Grundlage seines glaubhaft gemachten Vortrags und ohne Anhörung des Gegners, oder zumindest in einer Anhörung mit verkürzter Ladungsfrist, eine gerichtliche Entscheidung erlangen kann. In der Regel sollte die Entscheidung noch am Tage ihres Erlasses vollstreckt werden können. Dabei ist der Schutz des Gegners vor einem Missbrauch des beschleunigten Verfahrens zu gewährleisten.  

Auch die strafrechtliche Durchsetzung spielt beim Schutz des Rechts auf geistiges Eigentum eine wichtige Rolle, insbesondere bei schwerwiegendsten Verstößen. Tat- und schuldangemessene Strafen müssen verhängt werden können als auch verhängt werden. Staatliche Stellen, die mit der Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums befasst sind, sollten ausreichend geschult sein. Auf Grund der weltweiten Dimension der Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums stimmen wir überein, dass wirksame Methoden entwickelt werden müssen, mittels derer die Strafverfolgungsbehörden Informationen austauschen und kooperative Ermittlungen über Grenzen hinweg vornehmen können, um gegen Markenpiraterie und unerlaubte Produktnachahmungen vorzugehen. Vor diesem Hintergrund haben unsere Experten das Dokument „Grundsätze und Empfehlungen für die kooperative Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen Rechte des geistigen Eigentums“ erarbeitet und nationale Kontaktstellen in unseren Ländern aufgezeigt, um die internationale Zusammenarbeit in diesen Fällen zu erleichtern. Wir billigen diese Arbeit und vereinbaren, den Kampf gegen internationale Straftaten gegen Rechte des geistigen Eigentums fortzusetzen und zu verstärken.  

Angesichts der Bedeutung zivil- und strafrechtlicher Durchsetzung von Rechten befürworten wir die Entwicklung eines Plans zur Unterstützung solcher Entwicklungs- und Schwellenländer, die an einer effektiven Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums mit Hilfe des Zivil- und Strafrechts interessiert sind.

 

Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern  

Wir haben über unsere Bemühungen diskutiert, den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Täter zu bekämpfen, die von ihrem Land („Herkunftsland“) in ein anderes Land („Zielland“) reisen, um dort sexuelle Handlungen mit Kindern vorzunehmen. Unglücklicherweise fehlen in vielen der Zielländer dieser Reisenden die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, um das Problem innerstaatlich angehen zu können. Somit sind Maßnahmen der Herkunftsländer, inklusive der G8-Staaten, von entscheidender Bedeutung, um Kinder weltweit wirksam zu schützen.

Angesichts der Tatsache, dass die Ausbeutung von Kindern und der Kindersextourismus weltweit zunehmen, haben viele G8-Staaten neue Gesetze gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern erlassen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben alle G8-Staaten die Möglichkeit, gegen eigene Staatsangehörige in Fällen von im Ausland begangenen Kindersextourismus vorzugehen. Die meisten G8-Staaten können auch dann eigene Staatsangehörige wegen Kindersextourismus strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, wenn die Tat am Begehungsort nicht strafbar ist.  

Wir haben die dringende Notwendigkeit diskutiert, diese Kompetenz in Fällen von Kindersextourismus auch zu nutzen. Wir sind uns darüber einig, dass unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Täters, dieser zur Verantwortung gezogen werden muss, entweder in seinem Heimatstaat oder in dem Staat, in dem die Tat begangen wurde. Wir verabschieden heute ein von unseren Experten verabschiedetes Papier, das die Erfahrungen und die Lehren diskutiert, die sich aus der Befassung mit diesem abscheulichen Verbrechen ergeben, ebenso wie die Taktiken und Strategien mit deren Hilfe Ermittlungen und Straferfolgungen in diesen Fällen erfolgreich sein können. Die Strategien reichen von der Etablierung stabiler Beziehungen mit den Behörden der Zielländer zu den besten Methoden für die Beschaffung von Beweismaterial für die Strafverfahren in den Herkunftsstaaten der Täter. Ebenfalls betont werden Präventivmaßnahmen wie die Zusammenarbeit mit der Tourismusindustrie, um den Reisenden in typische Zielländer die Reichweite ihres Heimatstrafrechts bewusst zu machen, sowie die Aufforderung an die Heimatstaaten, Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen und das Verständnis der Öffentlichkeit dafür zu schärfen, dass sexuelle Handlungen mit Kindern, ob nun daheim oder im Ausland, strafbar sind. Wir hoffen, dass alle Staaten, die Herkunftsländer für reisende Sexualstraftäter sein könnten, ähnliche Maßnahmen ergreifen werden, denn der Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern auf internationaler Ebene wird nur wirksam sein, wenn wir umfassende und konzertierte Schritte ergreifen.

Erst die Nachfrage durch Sextouristen führt dazu, dass andere Personen das Angebot bereitstellen. Den Herkunftsstaaten kommt eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung solchen Missbrauchs zu, indem sie die Nachfrage blockieren und dafür sorgen, dass entsprechende wirksame Maßnahmen zur Verfügung stehen, um solche Straftaten in vollem Ausmaß zu untersuchen und zu verfolgen. Wenn wir es schaffen, reisende Sexualstraftäter zu stoppen, stellen wir sicher, dass weniger Kinder in die Prostitution oder anderer Formen der sexuellen Ausbeutung gezwungen werden.  

Deshalb unterstützen wir die jüngsten Bemühungen des Europarates, ein umfassendes Übereinkommen zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch zu entwerfen und ermutigen die Staaten, die an den Verhandlungen teilnahmen, zum Abschluss und zur Verabschiedung des Übereinkommens beizutragen.

Wir haben uns mit der gesonderten Erklärung zur „Verstärkung des internationalen Kampfes gegen Kinderpornographie“ zu unserer Verpflichtung bekannt, unsere Fähigkeiten zur Aufklärung, strafrechtlichen Verfolgung und Verhinderung solcher Verbrechen zu verbessern. Wir beauftragen die Rom/Lyon-Gruppe, den weiteren Expertendialog dazu zu ermöglichen, wie die Verbreitung von Kinderpornographie, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit Internet-Service-Providern, aufgeklärt und verhindert werden kann.

Mit Sorge haben wir auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass Kinder eigens zur sexuellen Ausbeutung entführt werden. Wir beauftragen die Rom/Lyon-Gruppe, auch insoweit ihre Erfahrungen bei der Aufklärung und Verhinderung solcher Verbrechen auszutauschen und zu prüfen, ob geeignete Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden sollen.

 

Vermögensabschöpfung  

Wir begrüßen den Bericht der Rom/Lyon-Gruppe zur Umsetzung unserer Initiative aus dem Jahr 2004 zur Abschöpfung von Erträgen aus Korruptionsdelikten. Wie wir bereits mehrfach bestätigt hatten, ist internationale Zusammenarbeit ein zentrales Element in unserem Vorgehen gegen Korruption, und unsere Staaten verpflichten sich, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zu unterstützen und seinen Inhalt in konkrete Taten umzusetzen. Unsere Unterstützung durch regionale Workshops zur Vermögensabschöpfung ist nur ein Beispiel, und unsere Mitgliedstaaten werden Staaten, die eine Beschränkung oder Beschlagnahme von rechtswidrig durch korrupte Beamte aus ihrem Land gebrachte Vermögenswerten anstreben, weiterhin einzeln oder zusammen Unterstützung gewähren. Heute veröffentlichen wir auch verschiedene Dokumente, die unsere Experten auf unsere Anweisung hin erarbeitet haben. Darin werden die Prinzipien und Verfahren beschrieben, um beschlagnahmte Erträge aus groß angelegten Korruptionsdelikten leichter bereitstellen und übertragen zu können. Außerdem wird erörtert, wie bestimmte Hindernisse bei der Vermögensabschöpfung überwunden werden können. Diese Dokumente und der Bericht der Rom/Lyon-Gruppe erläutern wichtige Schritte, die wir unternommen haben, und Erfahrungen, die wir bieten können, um die Abschöpfung von Erträgen aus Korruptionsdelikten zu erleichtern.

Länder mit Erfahrungen in der Korruptionsbekämpfung und der Einbindung von Mechanismen der guten Staatsführung in ihre Rechtssysteme erhöhen die internationale Sicherheit, indem sie Ländern, die derartige Erfahrungen benötigen, technische Unterstützung zukommen lassen. Die VN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) sieht Mechanismen vor, die in die Bemühungen zur technischen Unterstützung bei der Korruptionsbekämpfung einfließen sollten, und wir unterstützen die Arbeit, die von ihrer Konferenz der Vertragsparteien und UNODC geleistet wird, um die Erbringung derartiger Unterstützungsarbeiten zu erleichtern. Regional operierende Organisationen, die sich mit der Umsetzung der UNCAC und anderer Fragen der guten Staatsführung befassen, wie z.B. das UNDP-POGAR und die OECD, können ebenfalls eine nützliche Rolle spielen. Wir fordern die Staaten auf, einen Beitrag zu derartigen zwischenstaatlichen Initiativen zu erwägen. Um die Wirksamkeit staatlicher Beiträge zu maximieren, fordern sowohl wir die Geber als auch das UNODC dringend auf, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Beiträge und die technische Unterstützung nach den VN-Konventionen zur grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und ihren Protokollen sich ergänzen.

 

Integration von Zuwanderern

Vor dem Hintergrund der Globalisierung und der demografischen Entwicklungen in einzelnen Teilen der Welt wird das Phänomen großer anhaltender Wanderungsbewegungen voraussichtlich weiter an Bedeutung gewinnen. Wo die Integration nicht gelingt, wird Migration zu einem Problem für den Zusammenhalt und für die innere Sicherheit der Aufnahmegesellschaften.  

Erfolgreiche Integration hängt von der Bereitschaft der Migranten ab, an der Gesellschaft teilzuhaben. Sie müssen eigene Anstrengungen unternehmen, sich zu integrieren, die Sprache des Aufnahmelandes zu lernen (vorzugsweise vor der Ausreise) und Bildungsabschlüsse zu erwerben. Auch die Regierungen, Gemeinden, die Zivilgesellschaft sowie die Bürger des Aufnahmelandes können einen Beitrag zur Erleichterung der Integration leisten. Erfolgreiche Integration erfordert den Willen des Aufnahmelandes, legale Zuwanderer willkommen zu heißen, sie vor Diskriminierung zu schützen und ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Wir sind uns einig, dass die Steuerung von Migrationsprozessen nur durch gemeinsame Anstrengungen sowie Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten gelingen kann. Indem entwicklungs- und migrationspolitische Ansätze stärker miteinander verknüpft werden und beispielsweise die potenziellen Vorteile zirkulärer Migration genutzt werden, kann illegale Migration zurückgedrängt und der „Brain Drain“ begrenzt werden, womit auch die Entwicklung der Herkunftsstaaten der Zuwanderer gefördert wird.

Unserer Überzeugung nach ist der G8-Verbund ein nützliches Forum für den Austausch von Erfahrungen mit Integration, für die Weiterführung der Diskussionen über Integrationsfragen von gegenseitigem Interesse, für die Entwicklung von Ansätzen und Strategien für ein gemeinsames Vorgehen gegen illegale Zuwanderung in Zusammenarbeit mit Drittstaaten sowie für Erörterungen über Maßnahmen und Erfahrungen unserer Länder im Bereich der temporären Migration. Daher haben wir uns darauf geeinigt, unsere Experten zu veranlassen, sich weiterhin mit diesen Fragen zu befassen.

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