Sportförderung
+ Sportler im Bundesleistungszentrum Kienbaum
Quelle: picture-alliance/dpa
Den in Vereinen und Verbänden organisierten Menschen wird ein weiter grundrechtlich abgesicherter Freiheitsraum gewährt. Die Stärke des deutschen Sports liegt darin, dass er sich selbst organisiert und seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung und autonom regelt.
Subsidiarität der Sportförderung besagt, dass soweit Organisationen oder Einrichtungen des Sports öffentliche Förderung des Bundes in Anspruch nehmen wollen, zunächst deren eigene Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen. Dies ist unabdingbare Voraussetzung für eine Bundesfinanzierung. Finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung kann es nur ergänzend geben.
Partnerschaftliche Zusammenarbeit von Sport und Staat reicht von der Abstimmung in konzeptionellen Fragen über die Erarbeitung gemeinsamer Vorstellungen und konkreter Maßnahmen der Förderung. Nur eine vertrauensvolle, aufeinander abgestimmte Kooperation garantiert den Erfolg.
| Förderung des Spitzensports |
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Förderungsschwerpunkte
- Die Schwerpunkte der Förderung sind die Bundessportfachverbände und Olympiastützpunkte sowie die Bundesleistungszentren, des Weiteren Baumaßnahmen für den Leistungssport und das Sonderförderprogramm für Sportstätten "Goldener Plan Ost". Hierbei arbeitet das BMI mit dem DOSB zusammen, der bei Maßnahmen zur Förderung des Leistungssports beratend und koordinierend tätig wird.
- Insbesondere aus Gründen der gesamtstaatlichen Repräsentation hat der Bund ein erhebliches Interesse an Entsendung und Erfolg von Sportlerinnen und Sportlern der Bundesrepublik Deutschland bei den Olympischen Winter- und Sommerspielen. Er beteiligt sich deshalb an den Kosten der Vorbereitung und Entsendung der Mannschaften im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung nach dem Subsidiaritätsprinzip. Bei der Festsetzung der Bundesbeteiligung werden die Leistungsfähigkeit und das Abschneiden angemessen berücksichtigt.
Bezuschusst werden insbesondere:
- Lehrgänge, Trainings- und Wettkampfprogramme,
- bei den Bundessportfachverbänden eingesetztes Leistungssportpersonal (Trainer, Sportdirektoren u.a.),
- Ausrichtung von Welt- und Europameisterschaften in der Bundesrepublik Deutschland,
- sportwissenschaftliche und soziale Betreuungsmaßnahmen,
- sportmedizinische, physiotherapeutische, trainingswissenschaftliche und soziale Beratung und Betreuung von Kaderathletinnen und -athleten im täglichen Training und bei zentralen Schulungsmaßnahmen der Bundessportfachverbände durch die Olympiastützpunkte,
- Durchführung von zentralen Trainings-und Lehrgangsmaßnahmen der Bundessportfachverbände für deren Spitzensportlerinnen und -sportler an Bundesleistungszentren,
- Bau und Unterhaltung von Sportanlagen einschließlich Gerätebeschaffung.
Die Sportförderung richtet sich nach dem Leistungssportprogramm vom 28. September 2005 sowie den Förderrichtlinien Verbände, den Förderrichtlinien Stützpunktsystem, den Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen sowie den Förderrichtlinien Sportstättenbau vom 10. Oktober 2005.





