Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz
Im Koalitionsvertrag ist festgelegt worden, das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz zu evaluieren. Nach umfassender Prüfung der Tauglichkeit dieses Gesetzes für die Praxis, u.a. mittels einer Expertenanhörung und einer Fragebogen-Aktion, konnte der Evaluierungsbericht vor wenigen Tagen vorgelegt werden.
Im Koalitionsvertrag ist festgelegt worden, das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz zu evaluieren. Nach umfassender Prüfung der Tauglichkeit dieses Gesetzes für die Praxis, u.a. mittels einer Expertenanhörung und einer Fragebogen-Aktion, konnte der Evaluierungsbericht vor wenigen Tagen vorgelegt werden.
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass sich das Zuwanderungsgesetz grundsätzlich bewährt hat und dass die mit ihm verfolgten Ziele erreicht worden sind. Punktuell besteht Optimierungsbedarf.




