Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens mit Syrien
Quelle: BMI/Grünewald
Das Abkommen regelt im Rahmen der Gegenseitigkeit die Voraussetzungen für die Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei. Ebenfalls unterzeichnet wurde ein Durchführungsprotokoll, das die Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit und weitere Einzelheiten regelt.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
"Auf der Grundlage dieses Abkommens wird es künftig möglich sein, nicht nur ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige, sondern auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose, wenn diese über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der syrischen Seite verfügen oder unmittelbar aus dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei rechtswidrig eingereist sind, dorthin zurückzuführen. Damit entspricht das Rückübernahmeabkommen den modernen europäischen Standards. Es stellt zugleich einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration aus dem Nahen Osten dar. Die Ausländerbehörden in Deutschland werden die Rückübernahmeverfahren mit Syrien in Zukunft unter erleichterten Bedingungen und in kürzerer Zeit durchführen können."
Die Ende November 2006 aufgenommen Verhandlungen waren nach nur einer Gesprächsrunde zum Abschluss gebracht worden. Der schnelle Abschluss unterstreicht die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen beiden Regierungen auf dem Gebiet der illegalen Migration. Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble richtete anlässlich der Unterzeichnung die Bitte an seinen syrischen Amtskollegen, sich für ein zügiges Inkrafttreten des Abkommens einzusetzen. Für Deutschland handelt es sich um das erste bilaterale Rückübernahmeabkommen mit einem Herkunftsland aus dieser Region.
- Erscheinungsdatum
- 14.07.2008

