Navigation und Service

Logo: Bundesministerium des Innern (Link zur Startseite)

Terrorismus

Der islamistische Terrorismus stellt eine große Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit dar. Die Antwort der Bundesregierung ist eine umfassende Sicherheitsstrategie, die effizient umgesetzt wird.


Unsere Sicherheitsbehörden - gut aufgestellt

Die so genannte Architektur der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern ist durch zwei wesentliche Merkmale geprägt: Zum einen ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat, was in diesem Zusammenhang bedeutet, dass sowohl der Bund als auch die Länder jeweils eigene Sicherheitsbehörden mit eigenen Aufgaben besitzen. Der Bund übt dabei entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung keine Aufsicht über die Landesbehörden aus, er koordiniert in gesetzlich vorgesehenen Bereichen ihre Arbeit. Zum anderen prägt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten die Landschaft der Sicherheitsbehörden. Das Trennungsgebot ist ein Grundsatz, nach dem Aufgaben der Polizei und der Nachrichtendienste durch verschiedene, organisatorisch voneinander getrennte Behörden wahrgenommen werden.

Das Trennungsgebot wird u. a. historisch begründet. Ab 1933 übernahm in Deutschland die Geheime Staatspolizei (Gestapo) die Aufgaben der deutschen Polizei. Das Ergebnis war eine Form von politischer Polizei, die jede Äußerung im Volk erfasste und über unbeschränkte Befugnisse verfügte. Kennzeichnend für die Gestapo war neben der rechtlichen Unbeschränktheit ihrer Mittel die Zusammenfassung und Zentralisierung von Exekutiv- und Überwachungsfunktionen - hier wurde jegliche Trennung aufgehoben. So wurde die Gestapo nicht nur zum Synonym für die unbeschränkte und unkontrollierbare Willkürherrschaft einer politischen Polizei, sondern auch zum Inbegriff des totalen Überwachungs- und Polizeistaates.

In Umsetzung des Trennungsgebotes haben der Bund und jedes Land Polizeibehörden und mindestens einen Nachrichtendienst. Diese Behörden müssen eng zusammenarbeiten, die richtige Information muss zur richtigen Zeit am richtigen Platz sein.Die Aufgaben und Befugnisse dieser Behörden sind einzeln in Gesetzen festgelegt. Über diese Aufgaben hinaus dürfen sie nicht tätig werden. Im Allgemeinen werden die Regelungen zu Landesbehörden in Gesetzen des jeweiligen Landes, die Regelungen zu Bundessicherheitsbehörden im Wesentlichen in Gesetzen über die jeweiligen Bundesbehörden geregelt. 

So gilt etwa für das Bundeskriminalamt (BKA) das BKA-Gesetz, für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Bundesverfassungsschutzgesetz und für die Bundespolizei (BPOL) das Bundespolizeigesetz. In diesen Gesetzen ist auch jeweils festgelegt, welche Informationen diese Behörden austauschen dürfen und wo hier die Grenzen liegen, die konkret zu beachten sind. 

Noch eine Unterscheidung ist wichtig: Die Erkennung und Abwehr von Gefahren - also das Handeln zu einem Zeitpunkt, in dem ein Schaden noch nicht eingetreten ist, aber konkret droht - ist in den Polizeigesetzen geregelt. Ist eine Straftat bereits begangen worden, geht es darum, die Täter zu ermitteln und zu bestrafen. Dies ist in der Praxis eine wesentliche Aufgabe der Polizei, geschieht aber unter der Leitung der Staatsanwaltschaft; hierfür ist die Strafprozessordnung die wesentliche gesetzliche Grundlage. 

Diese zahlreichen Behörden müssen gerade im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus sehr eng zusammenarbeiten. Die gesetzlichen Regelungen erlauben dies, ohne die beschriebenen Grundprinzipien aufzuheben. In der Praxis ist wichtig, dass die richtige Information zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle sein muss. Es ist entscheidend, aus den vielen möglicherweise verfügbaren Informationen diejenigen herauszufiltern, die für die Arbeit wirklich bedeutsam sind.

  • Bookmarken Sie diese Seite via Delicious - öffnet ein neues Browserfenster
  • Bookmarken via Mister Wong
  • Empfehlen via Twitter - öffnet ein neues Browserfenster
  • Empfehlen via studiVZ, meinVZ, schülerVZ - öffnet ein neues Browserfenster

Diese Seite:

© Bundesministerium des Innern - 2009-2012