Navigation und Service

Logo: Bundesministerium des Innern (Link zur Startseite)

Pässe und Ausweise

Pässe und Ausweise dienen zur zweifelsfreien Identifizierung von Personen und helfen, Straftaten zu verhindern.


Dokumente im Überblick

Reisepässe und Personalausweise werden in Deutschland bei den zuständigen kommunalen Pass- und Ausweisbehörden (meist in sog. "Bürgerämtern") beantragt. Für die Beantragung der elektronischen Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose (eRA) sind die Ausländerbehörden zuständig.

Pass- und Personalausweisrecht sind bundeseinheitlich geregelt. In der Spalte auf der rechten Seite finden Sie eine Aufstellung der wichtigsten Fakten z.B. zur Beantragung, zur Gültigkeit und zu den Gebühren der verschiedenen Dokumente. Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Ausweisdokumenten können Sie über das Menü in der linken Spalte abrufen. Auf die am 1. November 2007 in Kraft tretenden Änderungen im Passgesetz wird stellenweise gesondert hingewiesen. Nähere Informationen zu den nationalen Ausweisdokumenten erteilt die zuständige Pass- bzw. Ausweisbehörde Ihres Wohnortes. Auskünfte zum elektronischen Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose erhalten Sie über die zuständige Ausländerbehörde.

  • Bookmarken Sie diese Seite via Delicious - öffnet ein neues Browserfenster
  • Bookmarken via Mister Wong
  • Empfehlen via Twitter - öffnet ein neues Browserfenster
  • Empfehlen via studiVZ, meinVZ, schülerVZ - öffnet ein neues Browserfenster

Diese Seite:

© Bundesministerium des Innern - 2009-2012