Schengen
Schlagbaum mit Grenzschild
Quelle: BMI
Das Schengenkonzept – die Aufhebung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen – stammt aus dem Jahr 1985 und basiert auf einer deutsch-französischen Initiative. Die rechtlichen Grundlagen waren zunächst das Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985 und das Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 (SDÜ), welche die Personenfreizügigkeit begründeten.
Mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages am 1. Mai 1999 wurde der sog. Schengen-Besitzstand (dieser basiert auf den o.g. Übereinkommen sowie den Beschlüssen des damaligen Schengen - Exekutivausschusses) durch das sog. Schengen-Protokoll zum Vertrag in den institutionellen und rechtlichen Rahmen der Europäischen Union überführt. Damit wurde der Schengen-Besitzstand für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht.
Heute wird dieser Bereich durch den Vertrag von Lissabon (am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten) und die entsprechende Begleitgesetzgebung geregelt. Hierdurch wird eine noch wirksamere europäische Zusammenarbeit in den polizeilichen und strafrechtlichen Bereichen möglich, welche bisher stark nationalstaatlich geprägt waren.
Da der Verzicht auf Binnengrenzkontrollen nicht zu Sicherheitseinbußen auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit führen darf, führen die Schengen-Staaten Ausgleichsmaßnahmendurch, die den sog. Schengen-Standard bilden:
- Harmonisierung und Verstärkung der Außengrenzkontrollen. Dies bedeutet, dass die Vertragsstaaten an ihren jeweiligen Schengenaußengrenzen ihre Grenzkontrollen nach gemeinsamen, hohen Schengen-Standards durchführen.
- Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (z.B. Polizei kann verdächtige Personen, die die Grenze zwischen Schengen-Staaten überschreiten, observieren oder ihnen nacheilen).
- Einrichtung eines automatisierten Personen- und Sachfahndungssystems, sog. Schengener Informationssystem.
- Regelungen zum Datenschutz im Hinblick auf den Austausch personenbezogener Daten.
- Angleichung des Waffenrechts im Hinblick auf Erwerb, Verbringen und Besitz von Feuerwaffen (Europäischer Feuerwaffenpass).
- Vereinbarung einer grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit, z.B. durch gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen und Verbot der Doppelbestrafung.
- Gemeinsame Visa- und Asylpolitik (z.B. Einführung des sog. Schengen-Visums).
Vertragspartner des in der luxemburgischen Stadt Schengen am 19. Juni 1990 (Inkrafttreten am 26. März 1995) unterzeichneten Übereinkommens waren zunächst die Benelux-Länder sowie Deutschland und Frankreich. Dem Übereinkommen sind später Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie 1996 die nordischen Staaten Dänemark, Finnland und Schweden beigetreten.
Neben den Nicht-EU-Staaten Norwegen und Island hatte auch die Schweiz anlässlich des Rates der Innen- und Justizminister am 26. Oktober 2004 ein Schengen-Assoziierungsabkommen unterzeichnet. Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, den Schengen-Besitzstand vollständig zu übernehmen. Seit dem 12. Dezember 2008 setzt sie das Abkommen an den Landgrenzen um. Die Personenkontrollen an den Luftgrenzen wurden zum 29. März 2009 ebenfalls abgeschafft. Liechtenstein bemüht sich ebenso um Assoziierung.
Großbritannien und Irland nehmen nur in eingeschränktem Umfang am Schengener Vertragswerk teil, so finden bei der Ein- und Ausreise zu diesen Ländern Grenzkontrollen statt. Beide Länder beteiligen sich an den Maßnahmen zur polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit.
Der Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 bedeutet für diese Staaten, dass auch sie verpflichtet sind, den Schengen-Besitzstand ab diesem Zeitpunkt vollständig einzuführen und umzusetzen.
Trotz Vollmitgliedschaft in der EU wenden Bulgarien, Rumänien und Zypern den Schengen-Besitzstand bislang nur teilweise an. Die vollständige Einführung und Umsetzung wird durch die übrigen Schengen-Staaten überprüft. Erst wenn der Rat der Innen- und Justizminister der Europäischen Union nach der Überprüfung einstimmig entscheidet, dass ein Beitrittsland sämtliche Schengen-Standards, insbesondere in Hinblick auf die Außengrenzsicherung und ein funktionierendes Schengener Informationssystem erfüllt, werden die Personenkontrollen an den künftigen Binnengrenzen auch im Verhältnis zu diesem Beitrittsland (z.B. zwischen Ungarn und Rumänien oder Griechenland und Bulgarien) entfallen.
Schengen gehört zu den herausragenden europäischen Errungenschaften. Die Bürger Europas können den Wegfall der Binnengrenzen seit langem erleben und sehen dies als selbstverständlich an. Inzwischen reist man zwischen Deutschland und Frankreich oder Estland wie zwischen Brandenburg und Berlin oder München und Leipzig. Schengen ist ein wichtiger Baustein beim Bau des europäischen Hauses und steht für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger.





