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Öffentlicher Dienst

Nahezu 4,5 Millionen Menschen sind in Deutschland im öffentlichen Dienst beschäftigt, also beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden. Es gibt zwei Gruppen von Beschäftigten: Beamte und Beamtinnen sowie Tarifbeschäftigte.


TVÜ-Bund

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts

Der TVÜ-Bund wurde am 13. September 2005 zusammen mit dem TVöD unterzeichnet.

Er regelt die Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den TVöD; daneben enthält er die Besitzstands- und Übergangsregelungen.

Strukturausgleich
Einzelne Gruppen der früheren Angestellten, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O in den TVöD übergeleitet worden sind, erhalten nach § 12 TVÜ-Bund unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt einen Strukturausgleich.

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