TVÜ-Bund
Der TVÜ-Bund wurde am 13. September 2005 zusammen mit dem TVöD unterzeichnet.
Er regelt die Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den TVöD; daneben enthält er die Besitzstands- und Übergangsregelungen.
Strukturausgleich
Einzelne Gruppen der früheren Angestellten, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O in den TVöD übergeleitet worden sind, erhalten nach § 12 TVÜ-Bund unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt einen Strukturausgleich.




