FAQ
- Was hat es mit dem Einbürgerungstest auf sich?
- Was für eine Art von Test ist das und wie kann ich mich darauf vorbereiten?
- Ist es erlaubt und möglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit zu besitzen?
- Kann ich auch eingebürgert werden, ohne die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen?
- Gibt es für EU-Bürger eine spezielle Regelung?
- Haben Mehrstaater besondere Rechte?
- Was haben wehrpflichtige Mehrstaater zu beachten?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht?
- Was ist unter einer Ermessenseinbürgerung zu verstehen?
- Was ist unter einer Miteinbürgerung zu verstehen?
- Können Ehegatten oder Lebenspartner von Deutschen früher eingebürgert werden?
- Wie gut müssen Einbürgerungsbewerber deutsch können?
- Werden extremistische oder kriminelle Ausländer eingebürgert?
- Welche Gebühren werden für eine Einbürgerung erhoben?
- Was kann ich tun, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit verloren habe?
- Wie kann ich mich aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen lassen?
- Kann ich auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten?
- Was ist mit der Optionsregelung oder auch Optionspflicht gemeint?
- Was ist bei einer Annahme als Kind durch einen Ausländer zu beachten?
- Was ist bei einem Eintritt in ausländische Streitkräfte zu beachten?
- Kann die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren gehen?
- Für wen gibt es den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung?
- Gibt es eine Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Annahme als Kind?
- Für wen gilt die Regelung des Artikels 116 Absatz 2 des Grundgesetzes?
- Wie erwerben Spätaussiedler und deren Angehörige die deutsche Staatsangehörigkeit?
- Was versteht man unter dem Abstammungsprinzip?
- Was ist mit Findelkindern?
- Was versteht man unter dem Geburtsortsprinzip?
- Wer ist Deutscher?
- Ihre Fragestellung war nicht dabei? (Materialsammlung, Rechtsauskunft etc.)

