Ergebnisse des Datenschutzgesprächs beim Bundesminister des Innern
Vor dem Datenschutzgespräch
Quelle: BMI/Grünewald
Ziel des Gesprächs war es, gemeinsam zu erörtern, wie der Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich wirksamer realisiert werden kann. Auf Bundesseite waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das Bundesministerium der Justiz, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vertreten.
Dabei haben die Beteiligten in großer Übereinstimmung insbesondere folgende Eckpunkte zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen vereinbart:
- Abschaffung des sog. „Listenprivilegs“; dadurch wird die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen möglich sein.
- Einführung eines gesetzlichen Kopplungsverbots für marktbeherrschende Unternehmen, d.h. die Erbringung einer Leistung darf künftig nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden, es sei denn, dass die Kenntnis dieser Daten für die Abwicklung des mit dem Betroffenen geschlossenen Vertrages zwingend erforderlich ist.
- Die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht sollen erweitert werden.
- Es sollen Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegaler Datenverwendung geschaffen werden.
Zudem wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Stärkung der Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Herkunft personenbezogener Daten und die Einführung einer Informationspflicht bei Datenschutzpannen angezeigt erscheinen.
Gleichzeitig soll in einer Arbeitsgruppe, die der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder einberufen wird, geprüft werden, ob und wenn ja welche Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Vollzugspraxis der - in Länderzuständigkeit liegenden - Datenschutzaufsicht bestehen.
Bundesinnenminister Dr. Schäuble kündigte - auch mit Blick auf die bekannt gewordenen Datenschutzprobleme in der Telekommunikationsbranche - an, ein Datenschutzaudit-Gesetz auf der Grundlage folgender Eckpunkte vorzulegen:
- Vergabe des Datenschutzauditsiegels, wenn über die Einhaltung der Gesetze hinaus Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllt werden
- Erarbeitung der Richtlinien in einem Ausschuss mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung
- kontinuierliches Kontrollverfahren statt einmaliger Kontroll- und Vergabeprozedur
- Durchführung durch staatlich überwachte, private Kontrollstellen
- zentrale und bundesweite Zulassung der Kontrollstellen nach einheitlichen Kriterien
- Begrenzung des Datenschutzaudits auf Unternehmen
- Freiwilligkeit des Datenschutzaudits
- Stärkung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und Einbeziehung in das Kontrollverfahren
- ggf. Berücksichtigung eines Datenschutzaudits bei der noch zu prüfenden Informationspflicht von Unternehmen bei Datenschutzpannen.
Alle regelungsbedürftigen Punkte sollen in einem Artikelgesetz zusammengefasst werden, das spätestens Ende November 2008 dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.




