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Bundeskabinett verabschiedet Pläne zur Erhöhung der IT-Sicherheit in Deutschland

Die Innere Sicherheit ist heute untrennbar mit sicheren Informationsinfrastrukturen verbunden. Als Reaktion auf die qualitativ und quantitativ ansteigende IT-Bedrohungslage hat das Bundeskabinett im Sommer 2005 den „Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen“ beschlossen und das Bundesministerium des Innern mit der weiteren Umsetzung beauftragt.

Die Umsetzung dieser IT-Sicherheitsstrategie ist auch im Koalitionsvertrag als eine vordringliche Aufgabe zu Gewährleistung der Inneren Sicherheit festgehalten.

Das Kabinett hat heute mit dem Umsetzungsplan für die Bundesverwaltung (UP Bund) und dem Umsetzungsplan für die Kritischen Infrastrukturen (UP KRITIS) IT-Sicherheitsleitlinien für wichtige Bereiche unseres Landes behandelt.  

Umsetzungsplan BUND 

Der vom Kabinett beschlossene „Umsetzungsplan für die Gewährleistung der IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung“ ist die verbindliche interne IT-Sicherheitsleitlinie für den Schutz der Informationsinfrastrukturen in allen Behörden des Bundes. Die Bundesregierung wird mit den darin vorgesehenen Maßnahmen die IT-Sicherheit in der Bundesverwaltung auf hohem Niveau mittel- und langfristig gewährleisten.

Umsetzungsplan KRITIS  

Viele wichtige Branchen wie Telekommunikation, Energie, Verkehr oder Finanzwesen sind von dem Funktionieren der Informationstechnik abhängig. 30 große deutsche Infrastrukturunternehmen und deren Interessenverbände haben den UP KRITIS gemeinsam mit dem Bund erarbeitet, die dort beschriebenen IT-Sicherheitsmaßnahmen zu ihrem eigenen Standard erklärt und wollen dieses Niveau dauerhaft sicherstellen.

Dazu sagt Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble:

"Der „Umsetzungsplan KRITIS“ ist ein weiterer Beleg  dafür, dass Wirtschaft und Bundesregierung konstruktiv und engagiert gemeinsam an der Sicherheit der Informationstechnik unseres Landes arbeiten. Der UP KRITIS ist ein bedeutender Meilenstein zum Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Meine Hoffnung ist es, dass auch kleine und mittelständische Unternehmen das im UP KRITIS definierte Mindestniveau einhalten."

Bundesregierung und Infrastrukturbetreiber sind sich einig, dass der branchenübergreifenden Zusammenarbeit in IT-Sicherheitsfragen besondere Bedeutung zukommt. Den Fahrplan zu einer Verbesserung dieser Situation liefert die im Umsetzungsplan beschriebene verbindliche Roadmap und die Etablierung von vier Arbeitsgruppen.

Erscheinungsdatum
05.09.2007


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