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Korruptions- prävention und Sponsoring

Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und behindert einen fairen Wettbewerb. Daher hat die Bundesregierung eine Präventionsstrategie zu ihrer Bekämpfung entwickelt. Dazu gehört auch eine sinnvolle Reglementierung von Zuwendungen Privater an die Bundesverwaltung (Sponsoring).


Korruptionsprävention

Korruption verursacht erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und behindert einen fairen Wettbewerb. Sie untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.

Ein demokratischer Rechtsstaat kann Korruption nicht hinnehmen. Gerade in der öffentlichen Verwaltung muss alles getan werden, um korruptes Verhalten zu unterbinden bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen.

Wesentliche Elemente der Präventionsstrategie der Bundesregierung sind in der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004, dem Verhaltenskodex gegen Korruption und dem Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen enthalten.

Die Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung gestalten Vorgaben der Richtlinie näher aus und sollen bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Korruptionsprävention Hilfestellung geben.

Ansprechperson für Korruptionsprävention ist Frau Ute Vogelsang.

Frau Vogelsang ist zugleich Leiterin des u.a. für Angelegenheiten der Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung zuständigen Referates O 4. Fragen oder Anmerkungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung können Sie daher auch an das Bundesministerium des Innern, Referat O 4 (O4@bmi.bund.de), richten.

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