Navigation und Service

Öffentlicher Dienst Artikel 11.02.2009 Verkündung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes

Am 11. Februar 2009 ist das Dienstrechtsneuordnungsgesetz verkündet worden.

Die Dienstrechtreform ist ein wichtiger Baustein des Regierungsprogramms „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ und liefert einen entscheidenden Beitrag zur Modernisierung der Bundesverwaltung. Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz ist Bestandteil einer umfassenden Dienstrechtsreform im Bund, die im Dezember 2006 mit der Errichtung eines Versorgungsfonds begonnen wurde und im Frühjahr 2008 mit dem Beamtenstatusgesetz fortgesetzt worden ist. Mit der Dienstrechtsreform nutzt der Bund die Gestaltungsspielräume, die durch die Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen im Rahmen der Föderalismusreform I im Jahr 2006 eröffnet worden sind. Das Bundesdienstrecht wird auf die speziellen Gegebenheiten des öffentlichen Dienstes des Bundes zugeschnitten und damit auf die besondere Personalstruktur des Bundes, die neben den Beamten auch ein große Anzahl von Soldaten umfasst.

  • Bookmarken Sie diese Seite via Delicious - öffnet ein neues Browserfenster
  • Bookmarken via Mister Wong
  • Empfehlen via Twitter - öffnet ein neues Browserfenster
  • Empfehlen via studiVZ, meinVZ, schülerVZ - öffnet ein neues Browserfenster
  • Bookmarken via Google Plus - öffnet ein neues Browserfenster