Die öffentliche Sicherheit ist eine der wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik.
Dazu gehören die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror, ebenso der Schutz unserer Verfassung. Denn nur in einer Gesellschaft ohne kriminelle Bedrohung können sich Menschen persönlich und beruflich frei entwickeln und die Grundwerte der Verfassung im Alltag leben.
Zur Erfüllung seiner Schutzpflicht werden dem Staat Handlungsbefugnisse eingeräumt, die unter Umständen in die Rechtssphäre der Bürger eingreifen. In diesem Spannungsfeld zwischen der Pflicht zum Schutz vor Kriminalität und der Beachtung von Grundrechten muss der Staat den Sicherheitsbehörden die notwendigen rechtlichen Instrumentarien zur Verfügung stellen. Dabei gilt es, die Grundrechte der Bürger zu achten und sie nicht unnötig einzuschränken. Entscheidend ist es, die Balance zwischen Mobilität, Sicherheit und Bürgerrechten zu wahren, um der Aufgabe eines sicheren und freien Rechtsstaates gerecht zu werden.
Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt. Zur Wahrung des hohen Sicherheitsniveaus in Deutschland setzen wir uns intensiv mit den Gefahren auseinander, vor denen unsere Gesellschaft steht und in den nächsten Jahren stehen wird. Dazu zählen unter anderem
- die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus und Extremismus,
- eine mögliche Zunahme der Straf- und Gewalttaten im Bereich des Rechts- und Linksextremismus,
- die Bekämpfung der Internetkriminalität, der schweren und organisierten Kriminalität sowie
- der Gewalt- und Jugendkriminalität.
Diesen Herausforderungen begegnen wir angesichts unserer globalisierten Welt effektiv und zielgerichtet durch konsequente Vernetzung mit anderen Akteuren im nationalen und internationalen Rahmen.

