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Pässe und Ausweise

Pässe und Ausweise dienen zur zweifelsfreien Identifizierung von Personen und helfen, Straftaten zu verhindern.


Elektronischer Reiseausweis

Im November 2007 wurde in Deutschland der elektronische Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose (eReiseausweis) eingeführt.

Der elektronische Reiseausweis enthält seit November 2007 ein digitales Lichtbild. Ab dem 29. Juni 2009 wird der eReiseausweis der zweiten Generation ausgegeben, bei dem als zusätzliches biometrisches Merkmal zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert werden.

Mit der neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.

Warum werden elektronische Reiseausweise eingeführt?

Mit der Einführung von eReiseausweisen soll, wie bereits beim eReisepass, die Identitätsfeststellung des jeweiligen Inhabers deutlich verbessert und beschleunigt werden. Darüber hinaus wird mithilfe der gespeicherten Ausweisdaten und den biometrischen Daten auf dem im eReiseausweis befindlichen Chip sowohl eine Nutzung durch eine unberechtigte Person als auch eine Fälschung oder Verfälschung des eReiseausweises unmöglich.

Bürger-Service zum eReiseausweis:

Für

  • allgemeine und rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ausländerbehörde
  • Technische Fragen beantwortet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), unter
    Telefon: 01805 274-300 (8 – 17 Uhr für 14 Cent pro Minute) oder
    E-Mail: ePass@bsi.bund.de
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