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Sicherheit allgemein

Die Sicherheit der Bevölkerung, aber auch das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger sind dem Bundesinnenministerium ein besonderes Anliegen. Die gewonnen Erfahrungen zeigen, dass Freiheit und Sicherheit keine Gegensätze sind.


Staatlicher Geheimschutz

Der staatliche Geheimschutz umfasst alle Maßnahmen zur Geheimhaltung von Informationen, die durch eine staatliche Stelle als Verschlusssachen (VS) eingestuft sind.

Verschlusssachen sind im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, unabhängig von ihrer Darstellungsform.

Ziel dieser Maßnahmen ist es, folgende Gefahren abzuwehren:

  • Gefährdung des Bestandes oder lebenswichtiger Interessen des Bundes oder eines Landes,
  • Gefährdung der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder schwerer Schaden für deren Interessen,
  • Schädigung oder Nachteile für die Interessen des Bundes oder eines Landes.

Es handelt sich somit um präventive Maßnahmen zum Schutz des Staates.

Die meisten Staaten betreiben "Auslandsaufklärung". Aus der Sicht der betroffenen Staaten ist dies Spionage, die wegen der möglichen politischen, militärischen und wirtschaftlichen Schäden unter erhebliche Strafe gestellt ist. Die Bundesrepublik Deutschland ist schon aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung Spionageziel fremder Nachrichtendienste.

Daneben versuchen extremistische und kriminelle Organisationen zu erfahren, welche Informationen die staatlichen Organe über sie besitzen oder welche staatlichen Planungen auf bestimmten sicherheitsrelevanten Gebieten bestehen.

Zwar ist in einer freiheitlichen Demokratie staatliches Handeln auf Transparenz angelegt, so dass es grundsätzlich für jedermann offenkundig ist. Im Interesse der äußeren und inneren Sicherheit und des Schutzes seiner Bürger muss aber auch der demokratische Staat bestimmte Informationen geheim halten, soweit deren Preisgabe seine Wehrfähigkeit gefährden würde - etwa Details über elektronische Verteidigungssysteme oder über die Bekämpfung extremistischer/terroristischer Organisationen. Deshalb betreiben selbst neutrale Staaten staatlichen Geheimschutz.

Informationen spielen auch eine entscheidende Rolle bei militärischen Auseinandersetzungen. So können Informationen über elektronisch gesteuerte Waffensysteme es einem militärischen Gegner ermöglichen, die Waffensysteme mit  Mitteln der "Elektronischen Kampfführung" praktisch auszuschalten oder die Waffensysteme nachzubauen. Die Folge können hohe Verluste an Menschenleben auf der eigenen Seite sein.

Internationale terroristische Organisationen sind an bestimmten staatlichen Informationen interessiert, etwa um Anschläge gegen staatliche Einrichtungen, Repräsentanten oder Einrichtungen mit hoher Symbolkraft gezielt vorbereiten zu können oder um zu erfahren, welche Informationen die Sicherheitsbehörden über sie besitzen.

Grundlage für den staatlichen Geheimschutz bildet das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) vom 20. April 1994 und ergänzende Verwaltungsvorschriften.

Das SÜG regelt, welche Informationen als VS einzustufen sind und definiert die unterschiedlichen Geheimhaltungsgrade. Ausgangspunkt sind die potenziellen Schäden, denen es durch abgestufte Vorkehrungen zu begegnen gilt.

Das SÜG regelt im weiteren die Sicherheitsüberprüfung von Personen, die Tätigkeiten ausüben sollen, bei denen sie Zugang zu VS erhalten oder sich Zugang verschaffen können.

Ergänzende Verwaltungsvorschriften regeln Einzelheiten

  • zur Personenüberprüfung und zu Reisebeschränkungen für mit Zugang oder der Zugangsmöglichkeit zu VS (personeller Geheimschutz) durch die SÜG-Ausführungsvorschrift (AVV) und
  • zum technischen und organisierten Schutz von VS (materieller Geheimschutz) durch die VS-Anweisung - VSA .
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